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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 522;Rechtssatz
Verbraucht der Steuerpflichtige die ihm zur Verfügung stehenden Geldmittel ohne Rücksicht auf die von ihm anerkannte Steuernachforderung anderweitig und versucht er daher nicht einmal, seinen steuerlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so liegt bei Versagung einer beantragten Nachsicht keine willkürliche Ermessensentscheidung vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130228.X01Im RIS seit
14.11.1990