RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0060

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 33;

Rechtssatz

Nur wenn die Verwertung von Vermögenswerten einer Vermögensverschleuderung gleichkommt, tritt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ein, nicht aber schon deshalb, weil es zu Einbußen an vermögenswerten Interessen kommt, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind (Hinweis E 30.5.1990, 89/13/0266 und E 2.12.1988, 87/17/0326).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150060.X05

Im RIS seit

14.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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