Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991/521;Rechtssatz
Wird ein Erbe durch Abgaben, die letztlich auf die Aktivitäten des Erblassers zurückzuführen sind, derart belastet, daß diese das im Erbweg erworbene Vermögen übersteigen, so kann dies unter Umständen die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung begründen, gleichgültig, ob sich der Erbe vor Antritt seiner Erbschaft über deren rechtliche und steuerliche Auswirkungen im Detail informiert hat oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130010.X04Im RIS seit
03.10.1990