RS Vwgh 1990/9/27 90/16/0101

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §212 Abs2;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Der Abgabenbehörde ist beim Vollzug der Bestimmung des § 212 Abs 2 BAO kein Ermessen eingeräumt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160101.X02

Im RIS seit

27.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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