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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Rechtssatz
Für eine Gefährdung der Einbringlichkeit spricht neben den im Vergleich zum aushaftenden Abgabenrückstand niedrigen Monatsraten (die beantragten Ratenzahlungen decken nicht einmal die für den maßgeblichen Zeitraum zu entrichtenden Stundungszinsen ab) der Umstand, daß der Abgabenpflichtige Vermögen auf seine Ehegattin übertragen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130200.X02Im RIS seit
20.11.2000