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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Rechtssatz
Die Behauptung drohender Zinsenverluste reicht zur Begründung eines Härtefalles selbst dann nicht aus, wenn es hiedurch zu endgültigen Vermögenseinbußen kommen sollte
(Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 513).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140053.X03Im RIS seit
11.07.2001