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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §211 Abs1 litg;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067Rechtssatz
Es ist eine erhebliche Härte in der sofortigen Entrichtung des durch die Überrechnung nicht gedeckten Fehlbetrages nicht gegeben, wenn auch das "erwartete" und dann mit einem geringeren Betrag zur Verfügung gestandene Guthaben aus einer in ursächlichem Zusammenhang mit der Eingangsabgabenschuld stehenden Gutschrift aus einer Umsatzsteuervorausmeldung resultiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991160066.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2011