Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §208 Abs1 lita;BAO §4 Abs1;BauO OÖ 1976 §20 Abs1 idF 1988/033;LAO OÖ 1984 §153 lita;LAO OÖ 1984 §3 Abs1;
Rechtssatz: Der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden u.a. gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültige Einkommensteuerbescheide für 1987 bis 1989 erlassen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe in den Jahren ab 1975 neben positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt Verluste aus Land- und Forstwirtschaft erklärt. Diese Verluste hätten aus einer Haflinger-Pferdezucht resultiert, mit d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §208 Abs1 litd;
Rechtssatz: Wird eine Abgabe gem § 200 Abs 1 BAO vorläufig festgesetzt und erwächst ein derartiger Bescheid in Rechtskraft, ist für die Frage, wann die Verjährung nach § 208 Abs 1 lit d BAO beginnt, von der Ungewißheit im Sinne des § 200 Abs 1 legcit zur Zeit der Bescheiderlassung auszugehen. Das hat zur Folge, daß die Ve... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Gegen den Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 13. Dezember 1996, zugestellt am 19. Dezember 1996, ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er hätte, ohne den Tatbestand des § 35 Abs. 1 FinStrG zu erfüllen, vorsätzlich am 30. April 1991 eine mit 26. Jänner ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2 idF 1994/681;BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;BAO §208 Abs2;FinStrG §31 Abs1;FinStrG §32;
Rechtssatz: Der Beschwerde, welche unter Berufung auf die E des OGH vom 3.11.1967, 10 Os 1/67, EvBl 1968/275, und Sommergruber/Reeger (Das österreichische Finanzstrafrecht I 246 und II 207, 208), vermeint in den Fällen einer Zollschuld, die mit ihrem En... mehr lesen...
Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;ErbStG §12 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0237
Rechtssatz: § 12 Abs 2 ErbStG stellt auf den Zeitpunkt ab, in dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Imbißstand und ermittelt den Gewinn aus dieser gewerblichen Tätigkeit nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Anschluß an eine die Jahre 1986 bis 1989 umfassende abgabenbehördliche Prüfung und eine Umsatzsteuernachschau über den Zeitraum 1 bis 12/1991 erließ das Finanzamt, zum Teil nach Wiederaufnahme des Verfahrens, neue Abgabenbescheide, in denen gegenüber den bisher erklärten Bemessungsgrundlagen höhere, wegen mangelhafter Aufzeichnungen im Schätzungswege ermit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;EStG 1972 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/11 91/13/0145 7 Stammrechtssatz Die Zulässigkeit der gewinnerhöhenden Auflösung von Investitionsrücklagen in den jeweiligen Folgejahren hängt nicht davon ab, ob hinsichtlich der Einkommensteuer der Jahre der Rücklagenbildung... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: ABGB §1438;ABGB §1441;BAO §208 Abs1 lita;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Für den Beginn der Verjährung eines Anspruches auf Zollvergütung kommt es auf den Ablauf des Jahres an, in dem alle in § 45 Abs 1 ZollG 1988 normierten Voraussetzungen verwirklicht wurden. Was für die Frage der Entstehu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte mit einer vom 20. August 1993 datierten, beim Zollamt Leoben am 14. Dezember 1993 eingelangten Eingabe Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988, und zwar betreffend Außenhandelsförderungsbeiträge für die Jahre 1986 bis 1992. Das Zollamt Leoben bewilligte mit Bescheiden vom 16. August 1994 die Zollvergütung für jene Fälle, in denen die Einfuhr und Ausfuhr zwischen dem 1. Jänner 1988 und dem 31. Dezember 1992 erfolgte, wies den Antrag betreffend die Jahre ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz35/05 Sonstiges Zollrecht
Norm: AußenhandelsförderungsbeitragsG 1984 §2 Abs5;BAO §2 lita Z2;BAO §208 Abs1 lita;BAO §209 Abs1;VwRallg;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Verjährung eines Erstattungsanspruches beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. Für den Beginn der Verjährung ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Gemeinde vom 29. März 1994 wurde den mitbeteiligten Parteien für den Ausbau des Dachboden ihres Wohnhauses im Gebiet der beschwerdeführenden Gemeinde eine Kanalanschlußgebühr von S 23.265,-- vorgeschrieben. Begründet wurde diese Vorschreibung unter Hinweis auf die Kanalgebührenordnung der Gemeinde vom 13. Juni 1991 durch nähere Darstellung, wie sich der Betrag errechne. Da es sich um die Änderung eines angeschlossenen Grundst... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL37164 Kanalabgabe Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §208 Abs1 lita;BAO §4 Abs1;KanalgebührenO Sankt Marienkirchen/Polsenz 1977 §5 Abs2;LAO OÖ 1984 §152 lita;LAO OÖ 1984 §3;
Rechtssatz: Sieht der durch Gesetz oder Verordnung (hier: KanalgebührenO Sankt Marie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelt den Gewinn aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Für die Jahre 1982 bis 1986 war bei ihm eine Prüfung der Aufzeichnungen nach § 151 BAO durchgeführt worden. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im wesentlichen seiner Berufung 1. gegen die die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatzsteuer 1982 bis 1986 verfügenden Bescheide Folge gegeben und die Aufhebung der Bescheide ausgesprochen, 2. gegen die die Wiederaufnahm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der gewinnerhöhenden Auflösung von Investitionsrücklagen in den jeweiligen Folgejahren hängt nicht davon ab, ob hinsichtlich der Einkommensteuer der Jahre der Rücklagenbildung Verjährung eingetreten ist (Hinweis E 19.5.1993, 89/13/0199). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb 1983 eine (echte) stille Beteiligung und bevollmächtigte eine Treuhänderin gleichzeitig unwiderruflich, seine Gesellschaftereinlage zum 31. Oktober 1986 um 70 % des Nominales abzutreten. Bereits im Prospekt befand sich für diesen Fall ein Übernahmeangebot einer näher bezeichneten GmbH. Der Anteil wurde vom Beschwerdeführer auch diesem Angebot gemäß zum 31. Oktober 1986 veräußert. Der Prospekt enthielt keine Berechnungen, denen ein längeres Bestehen der Bete... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200;BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;BAO §208 Abs1 litd;BAO §209 Abs1;BAO §276;
Rechtssatz: Beginnt die Verjährung gemäß § 208 Abs 1 lit a BAO und nicht erst gemäß § 208 Abs 1 lit d BAO, so wird die Verjährung gemäß § 209 BAO durch die vorläufige Abgabenfestsetzung und die die vorläufige Abgabenfestsetzung bestätigende Berufungsvorentscheidung unterb... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 4. Juli 1979 wurde der Beschwerdeführerin für ein näher genanntes Grundstück gemäß § 6a der Stmk BauO 1968 ein Aufschließungsbeitrag in der Höhe von S 1,214.464,-- vorgeschrieben. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz setzte auf Grund einer gegen den genannten Bescheid erhobenen Berufung mit Bescheid vom 28. Februar 1980 den Aufschließungsbeitrag auf S 1,123.222,-- herab. Am 13. März 1980 erging seitens des Stadts... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;LAO Stmk 1963 §156 Abs2;LAO Stmk 1963 §157 lita;LAO Stmk 1963 §161 Abs1;LAO Stmk 1963 §161 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Stundungszinsen setzt die Erlassung eines Bescheides über Zahlungserleichterungen (unter der Verpfl... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §208 Abs1 lita;BAO §4;LAO Stmk 1963 §157 lita;LAO Stmk 1963 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Stmk LAO enthält keine von der allgemeinen Regel des § 157 lit a Stmk LAO abweichende Bestimmung über den Beginn der Verjährung bei Stundungszinsen. Ausgehend von der allgemeinen Regel des § 157 lit a S... mehr lesen...
Anläßlich einer beim Beschwerdeführer vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. die Verfahren betreffend Einkommensteuer 1982 - 1986 wiederaufgenommen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide und gegen sämtliche Abgabenbescheide. Gleichzeitig beantragte er (soweit für das verwaltungsgerichtliche Verfahren noch relevant), folgende Abgabenbeträge nach § 212 a BAO auszusetzen: Einkommensteuer 1982 S 154.132,-- Einkommensteuer 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Durch die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung des § 9 EStG 1972 wird der Abgabenanspruch um vier Jahre hinausgeschoben. Erst mit dem ungenützten Verstreichen der Verwendungsfrist wird der Nachversteuerungstatbestand verwirklicht, sodaß die Bemessungsverjäh... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 27. Dezember 1983 (eingelangt am 28. Dezember 1983) stellte der Verlassenschaftskurator namens der Verlassenschaft nach seinem Vater LV und der Verlassenschaft nach seiner Mutter JV bei der Gemeinde Schachendorf den Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides hinsichtlich aller von den beiden genannten Personen geleisteten Abgaben, und zwar "Getränkesteuer, Grundsteuer A und B, Wasseranschlußgebühr für die Jahre ab 1950 bis heute (hinsichtlich aller Abgaben)"... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage nach der anzuwendenden Rechtslage oder nach dem Beginn der Bemessungsverjährung entscheidet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches, in anderen Fragen ist jedoch eine selbständige Ausgestaltung des steuerrechtlichen Schuldverhältnisses durch das Abgaben... mehr lesen...
Mit dem an "AB" (d.i. der Beschwerdeführer) "und C" als Eigentümer des Grundstückes Nr. nnn der KG X ergangenen Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Schachendorf vom 14. November 1979 wurde gemäß den §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 27. September 1956 über die Einhebung einer Gebühr für den Anschluss an die Gemeindekanalanlagen, LGBl. für das Burgenland Nr. 1/1957, in der Fassung des Gesetzes vom 18. Oktober 1966, LGBl. Nr. 9/1967 (im folgenden: Bgld KAGebG) in Verbindung mit dem Gemei... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 5. bzw. 19. Oktober 1973 erwarb der Beschwerdeführer von der „E“ Eigentumswohnungs- Bau- und Betriebsgesellschaft m.b.H. Nfg. KG. 149/10.000 Anteile an der Liegenschaft EZ 1189 KG. N. Mit Bescheid vom 12. März 1974 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für diesen Erwerbsvorgang gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer fest. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung und beantragte gleichzeitig, dieser Berufung „aufschiebende Wirkung ... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §208 Abs1BAO §209 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):82/16/0083
Rechtssatz: Innerhalb der Grenzen der absoluten Verjährungsfrist ist auch eine mehrmalige Unterbrechung der Bemessungsverjährung möglich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
I. 1. Dem Beschwerdeführer wurde vom Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde im Instanzenzug für das in der genannten Gemeinde gelegene Wohnhaus des Beschwerdeführers und die daran anschließende Garage ein jeweils gesondert berechneter Wasserleitungsbeitrag auf Grund des (Steiermärkischen) Wasserleitungsbeitragsgesetzes (in der Folge WlBeitrG), LGBl. 1962/137, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 1969/152, und auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. November 1977 (Wasserleitungsbe... mehr lesen...