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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §207 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/07/11 91/13/0145 7Stammrechtssatz
Die Zulässigkeit der gewinnerhöhenden Auflösung von Investitionsrücklagen in den jeweiligen Folgejahren hängt nicht davon ab, ob hinsichtlich der Einkommensteuer der Jahre der Rücklagenbildung Verjährung eingetreten ist (Hinweis E 19.5.1993, 89/13/0199).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140086.X02Im RIS seit
20.11.2000