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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §207 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/16/0237Rechtssatz
§ 12 Abs 2 ErbStG stellt auf den Zeitpunkt ab, in dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, 04ter Teil, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, Rz 23 Abs 2 zu § 12 ErbStG); betreffend Liegenschaften kommt es dabei auf die außerbücherliche Übergabe an (Fellner aaO Rz 28 Abs 1 bis Abs 3 zu § 12 ErbStG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996160236.X02Im RIS seit
28.01.2002