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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §208 Abs1;Rechtssatz
Die Frage nach der anzuwendenden Rechtslage oder nach dem Beginn der Bemessungsverjährung entscheidet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches, in anderen Fragen ist jedoch eine selbständige Ausgestaltung des steuerrechtlichen Schuldverhältnisses durch das Abgabenrecht erfolgt.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170075.X03Im RIS seit
22.10.2001Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009