RS Vwgh 1992/5/21 88/17/0075

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Veröffentlicht am 21.05.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §208 Abs1;
BAO §4;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Frage nach der anzuwendenden Rechtslage oder nach dem Beginn der Bemessungsverjährung entscheidet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches, in anderen Fragen ist jedoch eine selbständige Ausgestaltung des steuerrechtlichen Schuldverhältnisses durch das Abgabenrecht erfolgt.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170075.X03

Im RIS seit

22.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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