RS Vwgh 1996/1/26 95/17/0207

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Veröffentlicht am 26.01.1996
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L37164 Kanalabgabe Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §208 Abs1 lita;
BAO §4 Abs1;
KanalgebührenO Sankt Marienkirchen/Polsenz 1977 §5 Abs2;
LAO OÖ 1984 §152 lita;
LAO OÖ 1984 §3;

Rechtssatz

Sieht der durch Gesetz oder Verordnung (hier: KanalgebührenO Sankt Marienkirchen an der Polsenz 1977) geregelte Abgabentatbestand das Entstehen des Abgabenanspruches mit dem Einlangen einer im Baurecht geregelten Anzeige vor, kann nicht davon ausgegangen werden, daß im Falle des Unterbleibens dieser Anzeige das Entstehen des Abgabenabspruches etwa mit der tatsächlichen Benützung eintrete. Im Hinblick auf § 152 lit a OÖ LAO kann daher im konkreten Fall die Verjährungsfrist nicht durch die bloße Benützung der in Rede stehenden Räumlichkeiten zu laufen begonnen haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995170207.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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