Aus der vorliegenden Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin beantragte am 7. April 1997 die Rückvergütung von Energieabgaben für den Kalendermonat Jänner 1997 in Höhe von S 3,319.060,73. Mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften vom 11. Juni 1997 wurde dieser Antrag gemäß § 2 des Energieabgabenvergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996 (Art. 62) (im Folgenden: EnAbgVG), abgewiesen. Die Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;
Rechtssatz: Die Erlassung eines vorläufigen Bescheides setzt eine im Tatsachenbereich vorliegende Ungewissheit darüber voraus, ob ein bestimmter abgabenrechtlicher Anspruch entstanden ist oder nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002170039.X01 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, den ihr angeschlossenen Beilagen sowie den vom Verfassungsgerichtshof dem Verwaltungsgerichtshof mitübermittelten Verwaltungsakten ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Magistrates der mitbeteiligten Landeshauptstadt Linz vom 17. Februar 1998 gab dieser einem Antrag der Beschwerdeführerin, über ihre Anzeigenabgabepflicht im Zuge eines Feststellungsbescheides zu entscheiden, nicht statt. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung. ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO OÖ 1996 §149 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0072 E 30. Juli 1992 RS 2 Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist gemäß § 200 Abs 1 BAO (§ 150 Abs 1 Tir LAO) im Zusammenhalt mit § 289 Abs 1 und § 289 Abs 2 ... mehr lesen...
Gegenstand der vorliegenden Beschwerden sind der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge, zu denen das hg Erkenntnis vom 27. Jänner 2000, Zl 98/16/0244, ergangen ist, auf dessen Sachverhaltsdarstellung verwiesen wird. Die nunmehrigen Beschwerdeführerinnen sind Erbinnen nach Franz Josef S, die mittels Schiedssprüchen vom 30. November 1989 zur Übertragung ihrer Miteigentumsanteile an bestimmten Grundstücken verpflichtet wurden. In dem genannten, an die insgesamt neun Erwerb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19;BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0473
2001/16/0474
2001/16/0475
Rechtssatz: Wurde eine Abgabe im Sinne des § 200 Abs 1 BAO vorläufig festgesetzt, so kann es keinem Zweifel unterliegen, dass der Ersatz der vorläufigen Festsetzung durch eine endgült... mehr lesen...
1.1. Das Amt der Tiroler Landesregierung als Abgabenbehörde erster Instanz schrieb mit insgesamt 32 im Spruch: des vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheides im Einzelnen angeführten vorläufigen Bescheiden der "REPUBLIK ÖSTERREICH GEN. DION F.D.POST U. TELEGRAPHENVERW. SEKT. III. D. BM.F.OFF.WIRT. U. VERK. ..." Beiträge für die Jahre 1991 bis 1994 zu den ortszuständigen Tourismusverbänden und zum Tiroler Tourismusförderungsfonds in der Gesamthöhe von S 784.800,-- zur Zah... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO Tir 1984 §150 Abs1;LAO Tir 1984 §214 Abs1;LAO Tir 1984 §214 Abs2; Beachte (Siehe jedoch E 26. Jänner 1994, 92/13/0097, RS 1)Siehe jedoch:92/13/0097 E 26. Jänner 1994 RS 1; Besprechung in:AnwBl 4/2003; S 224 bis 227; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0072 E 30. Juli 1992 RS 2 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als Rechtsanwalt und gerichtlich beeideter Dolmetscher. Zur Umsatz- und Einkommensteuer 1989 und 1990 wurde der Beschwerdeführer erklärungsgemäß veranlagt. Nach Einreichung der Umsatz- und Einkommensteuererklärung samt Beilagen für das Jahr 1991 ersuchte das Finanzamt den Beschwerdeführer unter anderem, die erklärten Aufwendungen für Klientenbesprechungen (rund S 20.000,--) aufzugliedern, bezüglich der "Raumkosten Dolme... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: In seinem Recht darauf, dass rechtskräftige Sachbescheide hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer unverändert bleiben, wird der Abgabepflichtige - selbst wenn ausreichende Wiederaufnahmegründe hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer nicht vorliegen - nicht verletzt, wenn das Finanzamt die Umsatz- un... mehr lesen...
Am 24. Februar und 14. Mai 1992 langten beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (im folgenden kurz: Finanzamt) Mitteilungen der Austria Collegialität Österreichische VersicherungsAG (vom 20. Februar 1992) und der Donau Allgemeine VersicherungsAG (vom 12. Mai 1992) ein, wonach auf Grund zweier Lebensversicherungsverträge auf Ableben zufolge des Todes des Versicherungsnehmers N (am 9. Jänner 1992) Versicherungsleistungen von S 199.086,-- bzw. S 258.858,-- an die Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §200 Abs1;ErbStG §27;
Rechtssatz: § 27 ErbStG ist geltendes und anwendbares Recht (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar II, 2106 Abs 2). Die vorläufige Abgabenfestsetzung nach dieser Gesetzesstelle dient dazu, die Abgabe möglichst rasch und vor der genauen Ermittlung des Sachverhaltes festsetzen zu können (Hinweis E 17. Dezember 1992, 91/... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 12. August 1997 erwarb G von der Z Hausbau GmbH & Co (im Folgenden Z-GmbH) ein zu errichtendes Fertigteilhaus. Mit Bescheid vom 10. März 1998 wurde dem G für ein bestimmtes Grundstück in P. die Baubewilligung erteilt. Er erwarb mit dem von ihm unterfertigten Kaufvertrag vom 1. April 1998 von der Z-GmbH dieses Grundstück um den Kaufpreis von S 544.825,--. Laut einem Nachtrag zum Vertrag vom 12. August 1997 sollte der Werklohn für die Errichtung des Hauses S 1,6... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0045 E 24. Februar 1993 RS 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 200 Abs 1 BAO bezweckt ihrem Wortlaut und ihrer erkennbaren Zielsetzung, aber auch ihrer historischen Entwicklung nach nichts anderes, als einen dem Grunde nach wahrscheinlich entstandenen Abgabenanspruch in jen... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer bei der Beschwerdeführerin, einer konzessionierten Gebäudeverwalterin, vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurde neben einem Hinweis, dass der berichtsgegenständliche Prüfungsfall im Zusammenhang mit einer Reihe von verbundenen Prüfungsfällen, insbesondere betreffend den Ehemann der Beschwerdeführerin R E und die drei Kinder des R E und der Beschwerdeführerin, stehe, folgender Sachverhalt dargestellt: Die Beschwerdeführerin habe den von R E in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §243; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Abgabepflichtige die Erlassung von vorläufigen Bescheiden (mangels gegebener Ungewissheit) für verfehlt hält, steht der Erlassung von endgültigen Bescheiden nicht entgegen, weil eine allenfalls rechtswidrige Er... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 37) schrieb dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 30. Juni 1993 anläßlich der Herstellung eines Hauskanalanschlusses auf der näher bezeichneten Liegenschaft gemäß § 7 Abs. 1 des (Wiener) Gesetzes vom 21. Oktober 1955 über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren, LGBl. Nr. 22, (im folgenden: KEG) die Entrichtung einer Kanaleinmündungsgebühr in der Höhe von S 6.660,-- (S 6.054,55 Entgelt plus 10 % USt S 605,45) vor. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37169 Kanalabgabe WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr §13;LAO Wr 1962 §148 Abs1;
Rechtssatz: § 148 Abs 1 Wr LAO knüpft an eine zeitlich bedingte Ungewißheit im Tatsachenbereich ("nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens") an (Hinweis: E 22.10.1987, 85/17/0040). Ebens... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. September 1996 hatte das Finanzamt der nunmehrigen Gemeinschuldnerin gegenüber zu Handen ihrer steuerlichen Vertreterin die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 1996 und die Folgejahre festgesetzt. Am 8. Oktober 1996 wurde das mit gleichem Tage erlassene Edikt über die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gemeinschuldnerin und die Bestellung des nunmehrigen Masseverwalters an der Gerichtstafel des Handelsgerichtes Wien angeschlagen. Eine von de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §200 Abs1;EStG 1988 §45;EStG 1988 §46 Abs1;EStG 1988 §46 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/29 95/14/0117 7 (hier Ergehen eines vorläufigen Einkommensteuerbescheides) Stammrechtssatz Die Regelung des § 46 Abs 1 Z 1 EStG 1988 stellt auf die FESTGESETZTEN, nicht hinge... mehr lesen...
Mit Abgabenerklärung vom 2. Mai 1989 wurde angezeigt, daß die Beschwerdeführerin sechs einzeln angeführte Liegenschaften und verschiedene Superädifikate aufgrund des Sacheinlagen- und Gesellschaftsvertrages vom 28. April 1989 vom prot. Einzelunternehmen "Tauplitzer Fremdenverkehrsbetriebe Brüder Mayrhofer" erworben hat. Auf der Basis der Einheitswerte der Liegenschaften setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (im folgenden: Finanzamt) mit Bescheid vom 23. Jänner 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;
Rechtssatz: Die Erlassung eines vorläufigen Bescheides, ohne daß die Voraussetzungen des § 200 Abs 1 BAO vorliegen, ist rechtswidrig (Hinweis E 24.2.1993, 92/13/0045 ff). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995160297.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden u.a. gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültige Einkommensteuerbescheide für 1987 bis 1989 erlassen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe in den Jahren ab 1975 neben positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt Verluste aus Land- und Forstwirtschaft erklärt. Diese Verluste hätten aus einer Haflinger-Pferdezucht resultiert, mit d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §208 Abs1 litd;
Rechtssatz: Wird eine Abgabe gem § 200 Abs 1 BAO vorläufig festgesetzt und erwächst ein derartiger Bescheid in Rechtskraft, ist für die Frage, wann die Verjährung nach § 208 Abs 1 lit d BAO beginnt, von der Ungewißheit im Sinne des § 200 Abs 1 legcit zur Zeit der Bescheiderlassung auszugehen. Das hat zur Folge, daß die Ve... mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, daß gemäß der Übergangsbestimmung im § 38 Abs. 1 KVG, BGBl. Nr. 629/1994, der erste Teil des Kapitalverkehrsteuergesetzes in der Fassung jenes Bundesgesetzes auf Rechtsvorgänge anzuwenden ist, für welche die Steuerschuld nach dem 1. Dezember 1994 entsteht. Hier wurde der steuerpflichtige Tatbestand (§ 4 Abs. 1 BAO) vor diesem Zeitpunkt verwirklicht, sodaß die Rechtslage vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 629/1994 zu Anwendung gelangt. Im Anhang zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §279 Abs1;BAO §280;
Rechtssatz: Allein durch den Umstand, daß der Jahresabschluß schon vor der Erlassung des Berufungsbescheides mit dem ein gemäß § 200 Abs 1 BAO erlassener vorläufiger Bescheid bestätigt wurde, "fertiggestellt und daher verfügbar" war, wird der Tatbestand des § 280 BAO keinesfalls erfüllt (Hinweis E 26.1.1... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 21. Jänner 1993 veranlagte das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Einkommensteuer 1991 und setzte gleichzeitig dem Veranlagungsergebnis entsprechend - gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 unter Berücksichtigung einer Erhöhung von 9 % - die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 1993 und Folgejahre mit 975.300,-- S fest; mit Bescheid vom 16. Februar 1993 setzte es die Vorauszahlungen gemäß § 45 Abs. 4 dritter Satz EStG 1988 idF BGBl. 253/1993 auf 531.700.-- S herab, weil der bis... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/14/0123 2 Stammrechtssatz Wie aus den Worten "nach den Ergebnissen des Ermittlungverfahrens" hervorgeht, muß es sich hiebei um Ungewißheiten im Tatsachenbereich handeln (Hinweis E 23.10.1987, 85/17/0040; Stoll, BAO-Handbuch, Seite 471). Europea... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;
Rechtssatz: Die vorläufige Festsetzung nach § 200 Abs 1 BAO setzt voraus, daß der Abgabenanspruch für die festzusetzende Abgabe bereits entstanden ist (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0079; E 17.9.1992, 87/16/0073). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995140117.X02 Im RIS sei... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 19. Mai 1990 verpachtete Mag. Ladislav S. der Beschwerdeführerin ein Apothekenunternehmen. Nach Punkt IV Abs. 1 der Vertragsurkunde begann das Pachtverhältnis am 1. Jänner 1993. Punkt V. der Urkunde lautet auszugsweise: "V. (1) Der Pachtzins beträgt jährlich zwischen 6 und 7 % (sechs und sieben von Hundert) der Pachtbemessungsgrundlage. Den genauen Prozentsatz werden die Parteien bis 30. Juni 1992 einvernehmlich festlegen. Einigen sie sich nicht, bestimmt den Proze... mehr lesen...