RS Vwgh 1998/7/2 95/16/0297

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §200 Abs1;

Rechtssatz

Die Erlassung eines vorläufigen Bescheides, ohne daß die Voraussetzungen des § 200 Abs 1 BAO vorliegen, ist rechtswidrig (Hinweis E 24.2.1993, 92/13/0045 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995160297.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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