Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;
Rechtssatz: Im Verfahren über die endgültige Abgabenfestsetzung ist für die Beantwortung der Frage, ob der seinerzeitige Abspruch über die Voräufigkeit dem Gesetz entsprochen hat, kein Raum mehr. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160239.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §251; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/18 91/14/0016 4 Stammrechtssatz Da der Ausspruch über die Vorläufigkeit des Bescheids ein der Rechtskraft fähiger und dementsprechend auch anfechtbarer Spruchbestandteil ist, sind die mit dem diesbezüglichen Spruchbestandteil verbundenen Rechtswirkungen, nämlich die Mögl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in Österreich ein Industrieunternehmen. Im Zuge einer bei ihr durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellung (Tz 28 des BP-Berichtes): Im Zeitraum von Juni 1993 bis Februar 1994 sei die I-AG mit Sitz in der Schweiz bei der Beschwerdeführerin als Unternehmensberaterin tätig gewesen. Die Unternehmensberatung sei auf die Erreichung einer Kosteneinsparung ausgerichtet gewesen. Die Beratung habe auf dem Vertrag vom 14... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/14/0123 2 Stammrechtssatz Wie aus den Worten "nach den Ergebnissen des Ermittlungverfahrens" hervorgeht, muß es sich hiebei um Ungewißheiten im Tatsachenbereich handeln (Hinweis E 23.10.1987, 85/17/0040; Stoll, BAO-Handbuch, Seite 471). Europea... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Juli 1993 nahm das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien das gegen den Beschwerdeführer geführte, rechtskräftig abgeschlossene Schenkungssteuerverfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf und schrieb ihm im Grunde des § 200 Abs. 1 BAO, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 998.500,-- und einem Steuersatz von 26 % (Steuerklasse V), Schenkungssteuer in der Höhe von S 259.610,-- vor. In der nur gegen den Bescheid betreffend die vorläufige Abgabe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §200 Abs1;BAO §303 Abs4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverhalt Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995160081.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Am 8. April 1993 wurde zwischen der Dr. K. AG in W und der Beschwerdeführerin unter Mitfertigung der Restaurant ... BetriebsgesmbH und Dr. K. persönlich ein Abtretungsvertrag mit folgendem (auszugsweise wiedergegebenem) Inhalt abgeschlossen: "I. Präambel Die Vertragsteile halten fest, daß über das Vermögen der Dr. K. ... AG zu 4 Svv 4/93 des HG Wien das Vorverfahren gemäß §§ 79 ff AO eröffnet wurde. Es wird daher festgehalten, daß zur Rechtswirksam... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;KVG 1934 §17;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995160084.X01 Im ... mehr lesen...
Der in den Jahren 1972 bis 1982 an einer GmbH bzw nach deren im Jahr 1975 erfolgten Umwandlung in eine KG an dieser als Gesellschafter beteiligte Beschwerdeführer erklärte in seiner Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung seines KG-Anteiles S 2,434.804,--), aus nichtselbständiger Arbeit (S 235.449,--), aus Kapitalvermögen (S 51.955,--) sowie aus Vermietung und Verpachtung (S 13.101,--) und beantragte ua die Berücksichtigung von Auf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;
Rechtssatz: Bei Erlassung eines endgültigen Bescheids nach einem vorläufigen Bescheid kann eine geänderte Auffassung, Beurteilung und Wertung Platz greifen, auch wenn bei Erlassung eines ursprünglichen Bescheids - objektiv gesehen - keine Ungewißheit bestanden hat (Hinweis E 17.12.1992, 91/16/0137; E 18.11.1993, 92/16/0068; E ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §251;BAO §303;
Rechtssatz: Da der Ausspruch über die Vorläufigkeit des Bescheids ein der Rechtskraft fähiger und dementsprechend auch anfechtbarer Spruchbestandteil ist, sind die mit dem diesbezüglichen Spruchbestandteil verbundenen Rechtswirkungen, nämlich die Möglichkeit bzw Notwendigkeit, einen - allenfalls auch inhaltli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines privaten Kindergartenbetriebes. Dem Inhalt der Akten des Verwaltungsverfahrens ist zu entnehmen, daß die Einkünfte aus diesem Unternehmen zunächst als Einkünfte aus selbständiger Arbeit qualifiziert worden sind. Die Aktenvorlage erfolgte allerdings nur unvollständig. Es fehlen die Geschäftsstücke über die periodenübergreifend maßgebenden Umstände des abgabepflichtigen Beschwerdeführers (Dauerakt), die Steuererklärungen und wegen der tatbestandsmä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §289;
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides (hier betreffend Gewerbesteuer) die Abgabepflicht jedenfalls der Höhe nach noch ungewiß, so kann die Berufungsbehörde diese Ungewißheit im Berufungsverfahren selbst nicht beseitigen. Im Hinblick auf die Ungewißheit der Abgabepflicht ist die Berufungsbe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer brachten am 25. April 1994 (Postaufgabe) eine Beschwerde in einfacher Ausfertigung gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge: Berufungsentscheidung) ein und legten eine Ablichtung der Berufungsentscheidung bei. Die Beschwerde wurde weder von den Beschwerdeführern noch von einem Rechtsanwalt, sondern von einem Wirtschaftstreuhänder mit dem Hinweis "Vollmacht erteilt" unterschrieben. Unter der Überschrift "Sachverhalt und
Begründung: der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 92/14/0211 1 Stammrechtssatz Wird durch eine endgültige Abgabenfestsetzung ein vorläufiger Abgabenbescheid überholt, so kann der Abgabenpflichtige durch die vorläufige Abgabenfestsetzung nicht in seinen Rechten verletzt sein, wenn die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb 1983 eine (echte) stille Beteiligung und bevollmächtigte eine Treuhänderin gleichzeitig unwiderruflich, seine Gesellschaftereinlage zum 31. Oktober 1986 um 70 % des Nominales abzutreten. Bereits im Prospekt befand sich für diesen Fall ein Übernahmeangebot einer näher bezeichneten GmbH. Der Anteil wurde vom Beschwerdeführer auch diesem Angebot gemäß zum 31. Oktober 1986 veräußert. Der Prospekt enthielt keine Berechnungen, denen ein längeres Bestehen der Bete... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1987 bis 1992 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (negative) Einkünfte aus Gewerbebetrieb als A-Vertreter. Aus den Abgabenerklärungen und deren Beilagen sind folgende Einkünfte bzw Betriebseinnahmen und -ausgaben ersichtlich: 1987 1988 1989 Umsatz (netto) 14.931 S 72.361 S 11.794 S Verlust 44.970 S 81.542 S 93.614 S Vorführprodukte 9.576... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 91/16/0137 6 Stammrechtssatz Endgültige Bescheide können gegenüber dem vorläufigen Bescheid inhaltliche Änderungen aufweisen. Es besteht keine innere Bindung. Auch in Bereichen, in denen keine Ungewißheit bestand, kann eine geänderte Auffassung, Beurteilung und Wertung Platz g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §200 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1 Z1;LiebhabereiV §2 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Besteht hinsichtlich der im § 2 Abs 1 Z 1 und im § 2 Abs 1 Z 2 LiebhabereiV genannten Umstände - insbesondere, ob eine Prognose erfüllt werden kann - noch Ungewißheit, dürfen die betroffenen Bescheide vorläufig ergehen. Ob ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0133 E 3. November 1986 RS 2 Stammrechtssatz Erklärt das Finanzamt den Bescheid über die vorläufige Nichtfestsetzung der Abgabenschuld später gem § 200 Abs 2 BAO zum endgültigen Bescheid, so kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren... mehr lesen...
Mit vorläufigen Bescheiden des Amtes der Tiroler Landesregierung je vom 12. Juli 1990 wurden der Beschwerdeführerin Pflichtbeiträge zu acht näher genannten Fremdenverkehrsverbänden und - damit jeweils verbunden - an den Tiroler Fremdenverkehrsförderungsfonds für das Kalenderjahr 1990 vorgeschrieben. Gegen diese acht Bescheide erhob die Beschwerdeführerin gemeinsam Berufung, in der sie im wesentlichen Normbedenken geltendmachte. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies die n... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;LAO Tir 1984 §150 Abs1;
Rechtssatz: Auch bei einer vorläufigen Abgabenfestsetzung nach § 150 Abs 1 der Tir LAO 1984 (§ 200 BAO) muß die Behörde alle Umstände, die sie - wenngleich unter Aufwand von Zeit und Mühe - endgültig klären kann, auch tatsächlich ermitteln, bevor sie die Abgabe festsetzt (Hinweis E 13.7.1951... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Marktgemeinde führte in den Beilagen zu den Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre 1978 bis 1984 unter den von ihr geführten Betrieben gewerblicher Art auch einen öffentlichen Kindergarten an. Hinsichtlich dieses Kindergartens wurden folgende Umsätze erklärt: 1978 S 13.592,61 1979 S 35.422,74 1980 S 32.619,47 1981 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;
Rechtssatz: Eine Berufungsentscheidung, mit der die Berufung gegen einen vorläufigen Bescheid (allein) als unbegründet abgewiesen wird, ändert nichts an der vorläufigen Festsetzung der Abgabe. Folglich ist die AbgBeh erster Instanz berechtigt und verpflichtet, eine endgültige Abgabenfestsetzung bzw ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §279 Abs1;BAO §280;BAO §289 Abs2; Beachte Siehe jedoch:2418/54 E 19. Jänner 1955 VwSlg 1091 F/1955 RS 3; 86/17/0150 E 23. Oktober 1987 RS 2; 97/17/0191 E 17. September 2001 RS 2; 97/17/0191 E 17. September 2001 RS 1; 89/17/0072 E 30. Juli 1992 RS 2;
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbehörde ist im Hinblick auf die... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der AS. Großhandelsbeteiligungs GmbH. Bei Gründung dieser GmbH mit Notariatsakt vom 10. Juli 1985 wurden von den Gesellschaftern unter anderem Geschäftsanteile an der V. GmbH in Linz als Sacheinlagen eingebracht. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien setzte daraufhin mit einem vorläufigen Bescheid vom 12. August 1985 Gesellschaftsteuer fest. Bereits mit einem Feststellungsbescheid vom 27. Juni 1985 hatte das Finanzamt Linz ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975;BAO §200 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Ungewißheit im Sinne des § 200 BAO ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Abgabenbehörde geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen. Welche Organisation innerhalb der Abgabenverwaltung (Bundesabgabenverwaltung) dabei für sich al... mehr lesen...
Nach den Feststellungen einer 1989/1990 durchgeführten Betriebsprüfung wurden die Umsätze und Gewinne aus der Vermittlung von Immobilien-Sparverträgen entgegen der Rechnungslegung und den eingereichten Abgabenerklärungen nicht der Beschwerdeführerin, sondern ihrem Vater zugerechnet, weil dieser die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt habe. Das Finanzamt erließ an die Beschwerdeführerin (zum Teil im gemäß § 303 Abs 4 BAO wiederaufgenommenen Verfahren) entsprechende (endgültige) Abgabenbesch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;
Rechtssatz: Wie aus den Worten "nach den Ergebnissen des Ermittlungverfahrens" hervorgeht, muß es sich hiebei um Ungewißheiten im Tatsachenbereich handeln (Hinweis E 23.10.1987, 85/17/0040; Stoll, BAO-Handbuch, Seite 471). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140123.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §200 Abs1;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Welcher Person Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechtes zuzurechnen sind und welche Person als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtes anzusehen ist, sind Rechtsfragen (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0141). D... mehr lesen...