1 Die mitbeteiligte Partei war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - im Streitjahr u.a. an mehreren Gesellschaften als Mitunternehmer (Kommanditist) beteiligt und erklärte daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Mit Bescheid vom 17. Februar 2009 veranlagte das Finanzamt ihn zunächst erklärungsgemäß. Aufgrund einer Wiederaufnahme erging am 22. Mai 2013 ein neuer Einkommensteuerbescheid. 2 Der gemäß § 188 BAO ergangene Feststellungsbescheid 2007 betreffen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1BAO §200 Abs2BAO §209 Abs4
Rechtssatz: Wurde ein vorläufiger Abgabenbescheid rechtskräftig erlassen, ist es für eine Anwendbarkeit des § 209 Abs. 4 BAO unerheblich, ob tatsächlich eine Ungewissheit iSd § 200 Abs. 1 bestanden hat, da eine fehlende tatsächliche Ungewissheit einer Endgültigerklärung nach der hg. Rechtsprechung nicht entgegensteh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188BAO §200 Abs1BAO §200 Abs2BAO §208 Abs1 litdBAO §295
Rechtssatz: Wie der VwGH ausgesprochen hat, stellt sich das Verfahren nach § 188 BAO als Bündelung eines Ausschnittes der Einkommensteuerverfahren aller Beteiligten dar. Vorläufige Bescheide werden erlassen, um einen dem Grunde nach wahrscheinlich entstandenen Abgabenanspruch in jenen Fällen rea... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1
Rechtssatz: Liegt ausschließlich eine Ungewissheit hinsichtlich der Lösung einer Rechtsfrage vor, begründet dies keine Ungewissheit im Sinne des § 200 BAO (vgl. dazu VwGH 28.10.1993, 93/14/0123). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150153.L07 Im RIS seit 23.1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1BAO §208 Abs1 litd
Rechtssatz: Wurde ein vorläufiger Abgabenbescheid erlassen, obwohl keine Ungewissheit iSd § 200 Abs. 1 BAO bestanden hat, und erwächst ein derartiger Bescheid in Rechtskraft, so ist nach der hg. Rechtsprechung in der Folge auch für die Frage, mit welchem Zeitpunkt die Verjährung beginnt, von der Ungewissheit iSd § 200 Abs. ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis setzte das Bundesfinanzgericht gegenüber dem revisionswerbenden S (Revisionswerber) im Instanzenzug Grunderwerbsteuer in näher angeführter Höhe fest und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Der Revisionswerber habe einen mit 13. Februar 2009 datierten, am 25. Februar 2009 aufsichtsbehördlich genehmigten Mietkaufvertrag mit einer G. GmbH geschlossen. Nach diesem im angefochtenen Erkenntnis auszugsweise... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 14. Juni 2017 wurde der revisionswerbenden Gesellschaft m.b.H. (Revisionswerberin) vom Stadtsenat der Stadt Graz die Bewilligung "zur plan- und beschreibungsgemäßen Errichtung eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit 41 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 61 Pkw-Abstellplätzen, einen Fahrradabstellplatz, Einfriedungen und Geländeveränderungen" auf näher bezeichneten Grundstücken unter einer Reihe von Auflagen erteilt. 2 Mit Bescheid vom 10. Juli 2017 schrie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer mehrerer Wohnungen, die Vermietungszwecken dienen. In der Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 1999 machte der Beschwerdeführer u.a. einen Vorsteuerabzug in Höhe von ATS 460.000,-- aus einer Rechnung der ARGE "P-Gasse" für die Sanierung von vier Wohnungen geltend. Mit vorläufigem Bescheid (§ 200 Abs. 1 BAO) vom 25. April 2001 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für 1999 erklärungsgemäß fest. Mit Bescheid vom 29. Mai 2007 nahm das Finanzamt das... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden OG sind der Röntgenfacharzt Dr. K (85 % Beteiligung) und seine in seiner Ordination als Dienstnehmerin tätige Ehefrau. Der Sitz der Beschwerdeführerin befindet sich in den Ordinationsräumlichkeiten des Dr. K. Die Beschwerdeführerin erwarb ein Ultraschallgerät (Rechnung vom 17. Dezember 2002 über 107.000 EUR plus Umsatzsteuer von 21.400 EUR) und eine Entwicklungsmaschine (Rechnung vom 28. Mai 2003 über 21.867,25 EUR plus Umsatzsteuer von 4. 373,45... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin als Bestandgeberin schloss (unterfertigt am 8. Juli bzw. 14. Juni 2002) mit einer Bestandnehmerin über eine im Vertrag näher definierte Fläche von ca. 2750 m2 in einem Einkaufszentrum einen schriftlichen Bestandvertrag, in dem abgesehen von der Vereinbarung eines "Mindestbestandzinses" von ATS 132,60 pro Monat pro Quadratmeter, an sich ein "Umsatzbestandzins" in der Höhe von 5 % vom Nettoumsatz zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart wurde. Als Vertragsbe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 200 Abs. 1 Satz 1 BAO bedeutet zwar nicht, dass es der Behörde schlechthin anheim gestellt ist, ob ein Bescheid vorläufig oder endgültig ergehen soll, besagt aber, dass dann, wenn die gesetzlich normierten Voraussetzungen der zitierten... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Juli 2003 erteilte der Bürgermeister der beschwerdeführenden Marktgemeinde der mitbeteiligten Partei für ein näher bezeichnetes Grundstück die Bewilligung für die Änderung des Nebengebäudes in ein Wohnhaus. Mit vorläufigem Abgabenbescheid ebenfalls vom 29. Juli 2003 setzte der Bürgermeister der beschwerdeführenden Marktgemeinde für den Anschluss dieses Grundstücks bzw. des darauf zu errichtenden Bauwerkes an die Gemeindewasserversorgungsanlage den vorläufigen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Abweisung seines Antrages auf Endgültigerklärung des Einkommensteuerbescheides 2001 keine Folge. Zur Begründung: wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Jahr 2001 neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit solche aus Gewerbebetrieb, nämlich der Herstellung von Oblaten, erzielt. Der Beschwerdeführer habe darauf hingewiesen, dass der Gewerbebetrieb bereits seit de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §200 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die belangte Behörde die Ansicht vertritt, die Einkommensteuer des Jahres 2001 sei zu Recht vorläufig festgesetzt, weil die (künftige) Umsatzentwicklung ebenso ungewiss sei, wie die Frage, ob "von Seiten des Bw. entsprechende Maßnahmen g... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im deutschen Vereinsregister eingetragenen Verein, für den im Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 21. Dezember 1998 der Betriebsgegenstand bzw. die Art der Tätigkeit mit "Jugend- und Ferienheim" angegeben wird. Unter Tz. 13 des Prüfungsberichtes wird zur Umsatzsteuer ausgeführt, die von den Teilnehmern an so genannten "Freizeiten" geleisteten Aufenthaltsbeiträge seien vom Beschwerdeführer bisher dem ermäßigten Umsatzsteuersat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §289 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0187 E 21. Jänner 2004 RS 1 Stammrechtssatz In seinem Erkenntnis vom 26. Jänner 1994, 92/13/0097, hat der Verwaltungsgerichtshof die Zulässigkeit einer Endgültigerklärung eines nach § 200 Abs 1 BAO vorläufig erlassenen Bescheides durch die Berufungsbehörde mit ausführlicher ... mehr lesen...
Im Zeitraum vom 24. November 1989 bis 10. April 1992 beteiligten sich insgesamt sechs Gesellschaften, teilweise als Treuhänder für diverse Anleger, an der N GmbH als atypisch stille Gesellschafter mit Einlagen zwischen 3 Mio. S und 43,7 Mio. S. Nach den insoweit unstrittigen Feststellungen im angefochtenen Bescheid lassen sich die Bestimmungen der Gesellschaftsverträge im Wesentlichen folgendermaßen zusammenfassen: "Die atypisch stillen Gesellschafter sind am Ergebnis sowie am Vermöge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §279 Abs1;BAO §289 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/13/0287 E 10. August 2005
Rechtssatz: Als verfehlt erweist sich die Rüge der Beschwerdeführer, die belangte Behörde habe die gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassenen Einheitswertbescheide mit dem... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die (wie ihre Rechtsvorgängerin) Bankgeschäfte betreibt, entrichtete Börsenumsatzsteuer (im Folgenden ist mit "Beschwerdeführerin" stets auch ihre Rechtsvorgängerin gemeint). Nach den vorgelegten Verwaltungsakten wird diese Steuer seit 1955 in Anwendung des § 37 KVG mit einem jährlichen Pauschalbetrag festgesetzt. Hier gegenständlich sind die Vorschreibungen für die Jahre 1994 bis 1997. Unter Berücksichtigung des Steueraufkommens jeweils des Vorjahres erli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;
Rechtssatz: Vorläufige Bescheide nach § 200 Abs. 1 BAO sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und mangels ausdrücklicher Bezeichnung ist ein solcher Bescheid als endgültiger Bescheid anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001160565.X03 Im RIS seit 01.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für das Jahr 1992 eine Einkommensteuererklärung ein. In einer Beilage zu dieser Erklärung ersuchte der Beschwerdeführer bezüglich der "Berechnung der Werbungskosten die Erledigung für 1988" abzuwarten. In seiner Berufung gegen den vom Finanzamt in der Folge gemäß § 200 Abs 1 EStG 1988 erlassenen Einkommensteuerbescheid für 1992 wandte der Beschwerdeführer ein, das Finanzamt habe "entgegen seinen Anträgen" keinerlei Werbungskosten berücksichtigt. Er beantra... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §276;BAO §279 Abs1;BAO §289 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 7 u 8/2005, S 351 bis 352;
Rechtssatz: In seinem Erkenntnis vom 26. Jänner 1994, 92/13/0097, hat der Verwaltungsgerichtshof die Zulässigkeit einer Endgültigerklärung eines nach § 200 Abs 1 BAO vorläufig erla... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, dem Beschwerdeführer am 25. Mai 2000 zugestellten Berufungsbescheid wurde ihm gegenüber die Umsatzsteuervorauszahlung für den Kalendermonat November 1997 im Instanzenzug festgesetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften erhobene Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof mit Berichterverfügung vom 12... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §200 Abs1;UStG 1994 §21 Abs3;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, wird ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Erlassung eines Umsatzsteuerbescheides, der den gleichen Zeitraum umfasst, derart außer Kraft g... mehr lesen...
Geschäftsgegenstand der Beschwerdeführerin ist die Vermietung von Verkaufsflächen in einem Einkaufszentrum in P an Unternehmer. Sie verbreitet unter der Bezeichnung "PN" eine Broschüre, in welcher sich Einschaltungen befinden, mit denen Waren und Dienstleistungen der Mieter der Beschwerdeführerin beworben werden. Mit Bescheid des Magistrates der mitbeteiligten Landeshauptstadt Linz vom 17. Februar 1998 wurde einem Antrag der Beschwerdeführerin, über ihre Anzeigenabgabepflicht im ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO OÖ 1996 §149 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0291 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0072 E 30. Juli 1992 RS 2(hier OÖ LAO 1996 anzuwenden) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein einen Schuhhandel als Einzelunternehmer betreibender Schuhmachermeister, erzielt sowohl positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch aus Vermietung und Verpachtung. Seit Jahren beschäftigt sich der Beschwerdeführer mit alten Waffen, wobei er diese nicht nur sammelt, sondern auch regelmäßig Treffen von Waffensammlern sowie Waffenausstellungen zu dem Zweck organisiert, Waffen zu tauschen. In den Streitjahren erklärte der Beschwerdeführer neben ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §200 Abs1;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Kann das Gesamtbild der Verhältnisse wegen des relativ kurzen Zeitraumes noch nicht endgültig beurteilt werden, ist die Erlassung vorläufiger Bescheide zulässig (Hinweis E 12. August 1994, 94/14/0025). (Hier: Die Abgabepflicht ist wegen der Unmöglichkeit, eine Prognose über die ... mehr lesen...
In ihrer am 24. Februar 1999 beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung für 1997 wies die Beschwerdeführerin u.a. gewerbliche Einkünfte aus der Vermietung des "Wohngebäudes Fgasse 15" (Verlust in Höhe von S 891.902,--) und Kapitaleinkünfte aus "endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz" in Höhe von S 950.000,-- (darauf entfallende Kapitalertragsteuer S 237.500,--) aus. Mit Bescheid vom 12. Mai 1999 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer gemäß § ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass (auch) Ermessensentscheidungen zu begründen sind (Hinweis E 22.5.2002, 2002/15/0041). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000130202.X01 Im RIS seit 07.10.2002 mehr lesen...