Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §200 Abs1;Rechtssatz
§ 148 Abs 1 Wr LAO knüpft an eine zeitlich bedingte Ungewißheit im Tatsachenbereich ("nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens") an (Hinweis: E 22.10.1987, 85/17/0040). Ebenso ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer vorläufigen Festsetzung ein bereits entstandener Abgabenanspruch (Hinweis: E 29.7.1997, 95/14/0117). So wie eine vorläufige Abgabenfestsetzung für erst in der Zukunft liegende Anspruchsverwirklichungen unzulässig ist, kommt eine solche auch nicht für zukünftige (allfällige) Minderungen des Abgabenanspruches - durch die Gestaltungswirkung eines Erleichterungsbescheides nach § 13 Wr Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG (Ermäßigung der Gebühr) - in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994170197.X01Im RIS seit
20.11.2000