RS Vwgh 1998/11/16 94/17/0197

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Veröffentlicht am 16.11.1998
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37169 Kanalabgabe Wien
L82309 Abwasser Kanalisation Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §200 Abs1;
Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr §13;
LAO Wr 1962 §148 Abs1;

Rechtssatz

§ 148 Abs 1 Wr LAO knüpft an eine zeitlich bedingte Ungewißheit im Tatsachenbereich ("nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens") an (Hinweis: E 22.10.1987, 85/17/0040). Ebenso ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer vorläufigen Festsetzung ein bereits entstandener Abgabenanspruch (Hinweis: E 29.7.1997, 95/14/0117). So wie eine vorläufige Abgabenfestsetzung für erst in der Zukunft liegende Anspruchsverwirklichungen unzulässig ist, kommt eine solche auch nicht für zukünftige (allfällige) Minderungen des Abgabenanspruches - durch die Gestaltungswirkung eines Erleichterungsbescheides nach § 13 Wr Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG (Ermäßigung der Gebühr) - in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994170197.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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