Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0119Rechtssatz
Bei Schätzung von mit Mehreinnahmen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind diese Aufwendungen inklusive der darin enthaltenen Vorsteuer als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, da diese Vorsteuerbeträge tatsächlich verausgabt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130118.X02Im RIS seit
03.04.2001