RS Vwgh 1992/2/20 90/13/0118

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs4;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0119

Rechtssatz

Bei Schätzung von mit Mehreinnahmen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind diese Aufwendungen inklusive der darin enthaltenen Vorsteuer als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, da diese Vorsteuerbeträge tatsächlich verausgabt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130118.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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