RS Vwgh 1992/7/30 90/17/0446

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Veröffentlicht am 30.07.1992
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;
LAO Wr 1962 §145 Abs3;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörden sind grundsätzlich berechtigt, den mit verschiedenen Warengruppen erzielten Umsatz des Abgabenpflichtigen kalkulatorisch zu überprüfen (Hinweis E 8.4.1992, 90/13/0045). Erweisen sich danach Bücher oder Aufzeichnungen als sachlich unrichtig, so hat die Abgabenbehörde gemäß § 145 Abs 3 Wr LAO die Bemessungsgrundlagen der Abgabe zu schätzen. Eine der zulässigen Methoden zur Überprüfung des Umsatzes besteht darin, daß auf den Wareneingang branchentypische oder betriebsspezifische Erfahrungssätze aufgeschlagen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990170446.X01

Im RIS seit

30.07.1992

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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