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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §126;Rechtssatz
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 sind Aufzeichnungen im Sinn des § 126 BAO zu führen. Diese müssen auch den Formvorschriften des § 131 Abs 1 Z 2 und § 131 Abs 1 Z 6 BAO entsprechen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen führt zum Wegfall der Rechtsvermutung nach § 163 BAO, ein Umstand, der die Behörde zur Schätzung berechtigt (Hinweis E 13.6.1989, 86/14/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140080.X01Im RIS seit
02.06.1992Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010