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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131 Abs1 Z2;Rechtssatz
Als schwerwiegende Mängel der Bücher und Aufzeichnungen sind Feststellungen zu werten, daß Lohnzahlungen in den Büchern und Aufzeichnungen keinen Niederschlag finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130214.X02Im RIS seit
20.02.1991