RS Vwgh 1991/2/20 90/13/0214

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1 Z5;
BAO §132 Abs1;
BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Schmierzetteln, "auf welchen die Erlöse für das Kassabuch aufgezeichnet werden", kommt der Charakter von aufbewahrungspflichtigen Belegen zu, welche die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen ermöglichen und für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Allein der Umstand, daß solche Schmierzettel nicht aufbewahrt werden, begründet die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörden

(Hinweis E 21.9.1982, 81/14/0070, 0080 bis 0082;

E 25.11.1986, 84/14/0109; E 22.9.1987, 85/14/0038, 0039;

E 24.11.1987, 86/14/0098; E 23.5.1990, 89/13/0280;

E 23.5.1990, 89/13/0281

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130214.X01

Im RIS seit

20.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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