Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;BAO §14 Abs2;BAO §20;BAO §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0059 E 16. Februar 1988 VwSlg 6292 F/1988; RS 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78, VwSlg 5423 F/1979). Das Ermessen wird iSd Gesetzes geübt, wenn die Abgabenbehörde eine Haftung... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 23. Juni 1983 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der B Betriebstechnische Beratungs- und KonstruktionsgesmbH (kurz B-GesmbH) in Höhe von S 2,311.440,-- heran. Die innerhalb offener Frist gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wies das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung ab. Die Beschwerdeführerin beantragte hierauf, dieses Rechtsmittel der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur E... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1409;BAO §14 Abs1 lita;HGB §25;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH liegt ein - durchaus auch im Zuge mehrerer aufeinanderfolgender Rechtsgeschäfte mögliche - Übereignung eines Unternehmens bzw eines im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführten Betriebes im ganzen vor, wenn der Erwerb... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 26. November 1986 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund des § 12 Abs. 1 und §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit vom 1. Jänner bis 29. November 1985 im Betrieb in Wien entstandenen Getränkesteuerschuld des Vorgängers Herrn F im Betrage von S 31.439,-- herangezogen und gleichzeitig gemäß § 171 WAO aufgefordert, diesen Betr... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 37;
Rechtssatz: Die Haftung gem § 12 Abs 1 Wr LAO ist nicht als Ausfallshaftung gestaltet. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989170029.X05 Im RIS seit 30.11.1990 mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;KO §46 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 37;
Rechtssatz: Die Bevorzugung des Abgabengläubigers im Insolvenzverfahren geht keinesfalls auf Kosten anderer Gläubiger des Hauptschuldners. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehen Haftungen Dritter ni... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 37;
Rechtssatz: Zum Haftungstatbestand des § 12 Abs 1 Wr LAO gehört nicht, daß die Abgabenbehörde innerhalb bestimmter Frist Einbringungsmaßnahmen beim Hauptschuldner gesetzt hat. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1409;BAO §14 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 37;
Rechtssatz: Haftungspflicht gem § 12 Abs 1 Wr LAO besteht nicht nur dann, wenn die Abgabenbehörde in einem konkreten Fall nachzuweisen vermag, daß sich der Haftungsfonds durch die Be... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §12 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §18; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 37;
Rechtssatz: Das Ermessen wird dann iSd Gesetzes geübt, wenn die Abgabenbehörde eine Haftung in Anspruch nimmt, weil sie die Abgabenschuld vom Hauptschuld... mehr lesen...
Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 17. Dezember 1987 gemäß § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten des J jun. - laut Beschwerde der Bruder des Beschwerdeführers - in Höhe von insgesamt S 3,710.738,-- heran. In einer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung bestritt der Beschwerdeführer die Annahme, es hätte eine Übereignung des Unternehmens des J jun. an ihn im Ganzen stattgefunden. Zur Berufung nahm die Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes (BP... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Es liegt am Erwerber eines Unternehmens, im Verwaltungsverfahren die Betriebsfortführung durch den Betriebsvorgänger vorzubringen und unter Beweis zu stellen, da in erster Linie er um den behaupteten Sach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Es ist (auch) bezüglich des Warenlagers nicht uneingeschränkt zu fordern, daß es zur Gänze auf den Erwerber eines Unternehmens übergeht. Behält der Übereignende zB Ladenhüter, beschädigte oder sonst schwer verkäufliche Waren zurück,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt, ob der Erwerber eines Unternehmens dieses ohne weiteres fortführen kann bzw ob er ein lebensfähiges Unternehmen erwirbt, ist auch ein Sachverhalt zu prüfen, bei dem der Übereignende dem Erwerber zwar den grö... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;VwRallg;
Rechtssatz: Die Übereignung eines Unternehmens im Ganzen gemäß § 14 Abs 1 BAO setzt nicht voraus, daß dem Erwerber des Unternehmens sämtliche Wirtschaftsgüter übertragen werden. Wohl aber müssen die wesent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Kann der Erwerber eines Unternehmens mit dem übernommenen Warenlager das Unternehmen ohne weiteres fortführen, so ist es nicht von Belang, ob die nicht dem Erwerber des Unternehmens übereigneten Waren an die Lieferanten zurü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 17. Oktober 1986 von einer Kommanditgesellschaft eine Liegenschaft mit Wohn- und Geschäftshaus samt Inventar (ausgenommen jenes der Privatwohnung) laut Anlagenverzeichnis um S 4,500.000,-- erworben, in dem der Verkäufer bis Ende Oktober 1986 einen Bäckerei-, Cafe- und Pensionsbetrieb führte. Der Beschwerdeführer begann mit 1. November 1986 in dem von ihm erworbenen Objekt ohne wesentliche zusätzlichen Investitionen gleichartige Betriebe. Au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;
Rechtssatz: AusfzF, welche Wirtschaftsgüter die wesentliche Grundlage bei einer Bäckerei, einem Cafe und einer Pension bilden. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH hat die Übereignung eines Unternehmens iSd § 14 Abs 1 BAO nur zur Voraussetzung, daß jene Wirtschaftsgüter übertragen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;
Rechtssatz: Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, betreiben nach ihrem Typ ortsge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;
Rechtssatz: Für produktionsgebundene Unternehmungen ist die wesentliche Grundlage das Betriebsgebäude sowie... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers betrieb eine Gastwirtschaft, die er laut Notariatsakt vom 24. Jänner 1985 mit Wirkung ab 1. Juli 1983 unentgeltlich an den Beschwerdeführer übertrug. Eine Betriebsprüfung für die Jahre 1980 bis 1983 führte zu erheblichen Mehrsteuern. Mit Bescheid vom 13. November 1985 erließ das Finanzamt an den Vater des Beschwerdeführers einen Sicherstellungsauftrag mit der Begründung: , es bestehe die Gefahr, daß sich der Abgabepflichtige "durch Vermögensverlag... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14;BAO §14 Abs1;BAO §232;BAO §7 Abs1;EO §37; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 266;
Rechtssatz: Einwendungen des Haftungspflichtigen, daß sein Eigentumsrecht durch allfällige Sicherungsmaßnahmen betreffend die Abgabenschuldigkeiten des Primärschuldners verletzt würden, sind im Abgabenvollstreckungsverfahren ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend die Heranziehung zur Haftung gemäß § 14 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma N & Co OHG insoweit statt, als die Beschwerdeführerin nur für die Umsatzsteuer 1979 in Höhe von S 1,896.917,-- zur Haftung herangezogen wurde; im übrigen wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 467;
Rechtssatz: Eine durch Unternehmens(Betriebs)Veräußerung entstehende Umsatzsteuerschuld ist vom Haftungstatbestand des § 14 Abs 1 lit a BAO umfaßt (Hinweis E 12.12.1988, 88/15/0017). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989150141.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;BAO §23; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 467;
Rechtssatz: Eine sogenannte formwechselnde Umwandlung einer OHG in eine KG, die die Identität und Kontinuität der Gesellschaft nicht aufhebt, stellt an sich das Haftungstatbestandselement der Übereignung des Unternehmens oder Betriebes im ganzen gem § 14 Abs 1 BAO nicht dar... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita impl;LAO Wr 1962 §12 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 12 Abs 1 lit a LAO Wr erfaßt nur Abgaben, die auf den "Betrieb" des Unternehmens ursächlich zurückzuführen sind, also Abgaben, bei denen materiell-rechtlich die Führung eines Unternehmens - in diesem Sinn in das Wort "Betrieb" im zweiten Halbsatz des... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita impl;LAO Wr 1962 §12 Abs1 lita;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs3 idF 1981/016;VergnügungssteuerG Wr 1963 §7 Abs3 idF 1981/016;
Rechtssatz: Materiell-rechtlicher Tatbestand nach § 34 Abs 3 erster Satz und § 7 Abs 3 Wr VergnügungssteuerG ist nicht die Führung des U... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita impl;LAO Wr 1962 §12 Abs1 lita;
Rechtssatz: § 12 Abs 1 lit a Wr LAO gilt auch für solche Beträge, für die der Vorgänger selbst nur im Haftungswege einzustehen hatte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986170194.X02 Im RIS seit 09.06.... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita impl;LAO Wr 1962 §12 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Haftung tritt nicht (schon) mit dem Abschluß des obligatorischen Geschäftes über die Veräußerung, sondern erst mit der "Übereignung" ein, also dann, wenn der Erwerber die dinglich gesicherte Position der Nachfolge erlangt hat. Die Inanspruchnahme des Erwerbers hat ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 261;
Rechtssatz: Die Haftungsreglung des § 14 Abs 1 lit a BAO dient dem Zweck, die im Unternehmen (Betrieb) als solchem liegende Sicherung für die auf den Betrieb sich gründenden Abgabenschulden durch den Übergang des Unternehmens (Betriebes) in andere Hände nicht verloren gehen zu lass... mehr lesen...