RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §14 Abs1;
EStG 1972 §10 Abs2 Z5;
EStG 1972 §24 Abs1;
EStG 1972 §8 Abs2 Z3;
EStG 1988 §10 Abs5;
EStG 1988 §24 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs7;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;

Rechtssatz

Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, betreiben nach ihrem Typ ortsgebundene Tätigkeiten. Ihre wesentlichen Grundlagen sind das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung, nicht jedoch das Warenlager und das Personal.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140122.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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