Entscheidungen zu § 14 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

159 Dokumente

Entscheidungen 151-159 von 159

RS Vwgh 1988/5/17 87/14/0106

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs4 impl;BAO §14 Abs1;
Rechtssatz: § 14 Abs 1 BAO enthält einen eigenständigen Haftungstatbestand, der auch geltend gemacht werden kann, wenn der Sozialversicherungsträger die Haftung nach § 67 Abs 4 ASVG nicht geltend macht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.05.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0059

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;BAO §14 Abs2;BAO §20;BAO §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78, VwSlg 5423 F/1979). Das Ermessen wird iSd Gesetzes geübt, wenn die Abgabenbehörde eine Haftung in Anspruch nimmt, weil sie die Abgabenschuld vom Hauptschuldner nicht ohne Gefährdung ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0059

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1409;ASVG §67;BAO §14 Abs1;BAO §14 Abs2;HGB §25;
Rechtssatz: Das Insolvenzrecht regelt nicht die Haftung desjenigen, der das Unternehmen des (Ausgleichsschuldners, Gemeinschuldners) Schuldners erwirbt. Dies regeln vielmehr Bestimmungen wie § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0059

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabengläubiger kann auch die zivilrechtliche Haftung des Erwerbers eines Unternehmens nach § 1409 ABGB oder § 25 HGB geltend machen, dies jedoch nur im Zivilrechtsweg. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140059.X01 Im RIS seit 16.02.1988 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

TE Vwgh Erkenntnis 1983/9/21 83/13/0006

Bis zur Gründung der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft (in der Folge kurz: Beschwerdeführerin) betrieb Ing. FH als Einzelkaufmann ein Installationsunternehmen mit dem Sitz in H. Ab der Gründung der Beschwerdeführerin stellte die Einzelfirma ihre Geschäftstätigkeit ein, die in Arbeit befindlichen Installationen wurden von der Beschwerdeführerin weitergeführt, neue Aufträge nur von der Beschwerdeführerin übernommen. Das Warenlager, der Fahrzeugpark, Werkzeuge und andere Anlagegü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1983

RS Vwgh 1983/9/21 83/13/0006

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1BAO §224 Abs1BAO §289 Abs2BAO §7 Abs1
Rechtssatz: Der VwGH hat in diesem Erkenntnis nicht beanstandet, daß die Berufungsbehörde das Haftungsausmaß erweitert hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1983:1983130006.X02 Im RIS seit 31.05.2021 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1983

RS Vwgh 1983/9/21 83/13/0006

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1158/66 E 10. Februar 1967 VwSlg 3570 F/1967 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für Abgabenschulden, die auf dem Betrieb des Unternehmens ruhen,kommt nur in Betracht, wenn ein lebender oder lebensfähiger Betrieb übernommen wird. Dies ist aber schon dann der F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1983

RS Vwgh 1981/10/14 81/13/0081

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 litaBAO §248BAO §260
Rechtssatz: Übereignung eines Betriebes im ganzen liegt dann vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw lebensfähiges Unternehmen übernimmt; dabei müssen nicht alle zu dem Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, welche die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden und d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1981

RS Vwgh 1961/3/10 1768/58

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 BAO § 14 heute BAO § 14 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 BAO § 14 gültig von 31.07.1992 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 448/1992 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.03.1961

Entscheidungen 151-159 von 159

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