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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt, ob der Erwerber eines Unternehmens dieses ohne weiteres fortführen kann bzw ob er ein lebensfähiges Unternehmen erwirbt, ist auch ein Sachverhalt zu prüfen, bei dem der Übereignende dem Erwerber zwar den größten Teil des Warenlagers übereignet, den Rest aber anläßlich der Übereignung den Lieferanten retourniert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130145.X04Im RIS seit
11.07.2001