Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1409;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH liegt ein - durchaus auch im Zuge mehrerer aufeinanderfolgender Rechtsgeschäfte mögliche - Übereignung eines Unternehmens bzw eines im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführten Betriebes im ganzen vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw lebensfähiges Unternehmen übernimmt (Hinweis E 22.4.1986, 85/14/0165). Dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, welche die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens bilden und den Übernehmer mit der Übernahme in die Lage versetzen, das Unternehmen fortzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989130169.X01Im RIS seit
18.05.2001