Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §14 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1992, 37;Rechtssatz
Die Bevorzugung des Abgabengläubigers im Insolvenzverfahren geht keinesfalls auf Kosten anderer Gläubiger des Hauptschuldners. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehen Haftungen Dritter nicht unter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989170029.X06Im RIS seit
30.11.1990