RS Vwgh 1990/11/30 89/17/0029

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Veröffentlicht am 30.11.1990
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1;
KO §46 Abs1;
LAO Wr 1962 §12 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 37;

Rechtssatz

Die Bevorzugung des Abgabengläubigers im Insolvenzverfahren geht keinesfalls auf Kosten anderer Gläubiger des Hauptschuldners. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehen Haftungen Dritter nicht unter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989170029.X06

Im RIS seit

30.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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