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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1 lita;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 467;Rechtssatz
Eine sogenannte formwechselnde Umwandlung einer OHG in eine KG, die die Identität und Kontinuität der Gesellschaft nicht aufhebt, stellt an sich das Haftungstatbestandselement der Übereignung des Unternehmens oder Betriebes im ganzen gem § 14 Abs 1 BAO nicht dar (Hinweis E 25.9.1965, 827/64). Wird jedoch mit einer solchen Umwandlung im Wege eines Scheingeschäftes gem § 23 BAO nur die Veräußerung des Betriebes der OHG durch ihre Gesellschafter an die KG verdeckt, so ist darin eine Übertragung im ganzen iSd § 14 Abs 1 BAO zu erblicken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150141.X01Im RIS seit
05.03.1990Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009