RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0122

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §14 Abs1;
EStG 1972 §24 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs7;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH hat die Übereignung eines Unternehmens iSd § 14 Abs 1 BAO nur zur Voraussetzung, daß jene Wirtschaftsgüter übertragen und übernommen werden, die die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden und den Erwerber in die Lage versetzen, das Unternehmen fortzusetzen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140122.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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