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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Es liegt am Erwerber eines Unternehmens, im Verwaltungsverfahren die Betriebsfortführung durch den Betriebsvorgänger vorzubringen und unter Beweis zu stellen, da in erster Linie er um den behaupteten Sachverhalt und die zu seiner Erhärtung in Betracht kommenden Beweismittel Bescheid wissen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130145.X01Im RIS seit
11.07.2001