RS Vwgh 1990/11/21 90/13/0145

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Veröffentlicht am 21.11.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §14 Abs1;
EStG 1972 §24 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs7;

Rechtssatz

Es liegt am Erwerber eines Unternehmens, im Verwaltungsverfahren die Betriebsfortführung durch den Betriebsvorgänger vorzubringen und unter Beweis zu stellen, da in erster Linie er um den behaupteten Sachverhalt und die zu seiner Erhärtung in Betracht kommenden Beweismittel Bescheid wissen muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130145.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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