RS Vwgh 1990/11/21 90/13/0145

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Veröffentlicht am 21.11.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §14 Abs1;
BAO §24;
EStG 1972 §24 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs7;

Rechtssatz

Kann der Erwerber eines Unternehmens mit dem übernommenen Warenlager das Unternehmen ohne weiteres fortführen, so ist es nicht von Belang, ob die nicht dem Erwerber des Unternehmens übereigneten Waren an die Lieferanten zurückgehen und von diesen dann an den Erwerber des Unternehmens wieder geliefert und fakturiert werden, oder ob sie gleich - im "wirtschaftlichen Eigentum" - beim Erwerber des Unternehmens bleiben und lediglich auf ihn "umfakturiert" werden. Eine andere Betrachtung mag in einem Fall geboten sein, in dem Waren nicht an die Lieferanten zurückgehen, sondern an Dritte veräußert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130145.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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