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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Kann der Erwerber eines Unternehmens mit dem übernommenen Warenlager das Unternehmen ohne weiteres fortführen, so ist es nicht von Belang, ob die nicht dem Erwerber des Unternehmens übereigneten Waren an die Lieferanten zurückgehen und von diesen dann an den Erwerber des Unternehmens wieder geliefert und fakturiert werden, oder ob sie gleich - im "wirtschaftlichen Eigentum" - beim Erwerber des Unternehmens bleiben und lediglich auf ihn "umfakturiert" werden. Eine andere Betrachtung mag in einem Fall geboten sein, in dem Waren nicht an die Lieferanten zurückgehen, sondern an Dritte veräußert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130145.X05Im RIS seit
11.07.2001