RS Vwgh 1990/6/25 90/15/0018

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4;
VwRallg;

Beachte

Besprechung AnwBl 12/1990, S 715;

Rechtssatz

Dadurch, daß eine Abgabenbehörde des Bundes eine Entscheidung abweichend von einer Rechtsauskunft, die von einem anderen Organwalter als einem solchen der Finanzverwaltung des Bundes erteilt wurde, trifft, kann von vornherein keine Verletzung des Prinzips von Treu und Glauben gegeben sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150018.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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