Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs4;Beachte
Besprechung AnwBl 12/1990, S 715;Rechtssatz
Dadurch, daß eine Abgabenbehörde des Bundes eine Entscheidung abweichend von einer Rechtsauskunft, die von einem anderen Organwalter als einem solchen der Finanzverwaltung des Bundes erteilt wurde, trifft, kann von vornherein keine Verletzung des Prinzips von Treu und Glauben gegeben sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990150018.X02Im RIS seit
11.07.2001