Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/15/0109 Besprechung in: ÖStZB 1991, 53;Rechtssatz
Im Abgehen der Abgabenbehörde von einer in den Vorjahren geübten unrichtigen Vorgangsweise im Hinblick auf eine neu hervorgekommene Tatsache liegt schon deshalb kein Verstoß gegen Treu und Glauben, weil der AbgPfl aus der in den Vorjahren geübten offensichtlich unrichtigen Vorgangsweise keine Rechte für sich ableiten kann.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150104.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
14.11.2008