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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 114;Rechtssatz
Auf den Grundsatz von Treu und Glauben kann sich eine Partei auch dann nicht berufen, wenn ihr auf Grund des Inhaltes eines (rechtswidrigen) Erlasses ("Fiskal-LKW-Erlasses") des BMF vom FinA die Auskunft erteilt wird, daß ein Mercedes 280 SE bei entsprechenden Umbauten als LKW angesehen wird. Auf das Motiv der Anschaffung des Kfz kommt es nicht an.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140193.X02Im RIS seit
11.07.2001