RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0116

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1991/6, 408;;

Rechtssatz

Die allfällige Bindung an eine erteilte Auskunft nach dem Prinzip von Treu und Glauben kann immer nur diejenige Behörde treffen, die die Auskunft erteilt hat (Hinweis Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, 412 Abs2); das erwähnte Prinzip kommt aber in Bereichen zwingenden Rechts nicht zu Wort (Hinweis Reeger-Stoll, aaO, 411 Abs2).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150116.X03

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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