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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 313;Rechtssatz
Aus dem Ersuchen (zB in der USt-Voranmeldung) um Gutschrift oder Überweisung der Vorsteuern, ja selbst aus dem - zusätzlich zur Abgabe einer USt-Voranmeldung und einer USt-Erklärung erfolgten - Entsprechen eines Parteienantrages auf Auszahlung eines Vorsteuerguthabens kann, und zwar ohne Verstoß gegen Treu und Glauben, keineswegs auf den Verzicht der Behörde auf die Abgabe einer vom Gesetz geforderten Parteienerklärung (hier Erklärung nach § 21 Abs 8 UStG 1972) geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150055.X02Im RIS seit
03.10.1988