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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs4;Rechtssatz
Die Änderung eines Einkommensteuerbescheides nach § 295 BAO stellt jedenfalls keine Verletzung von Treu und Glauben dar. Von einer Änderung der Verwaltungsübung kann bei einer derartigen Änderung auch keine Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986140044.X05Im RIS seit
20.09.1988