RS Vwgh 1988/9/20 86/14/0044

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4;
BAO §295;

Rechtssatz

Die Änderung eines Einkommensteuerbescheides nach § 295 BAO stellt jedenfalls keine Verletzung von Treu und Glauben dar. Von einer Änderung der Verwaltungsübung kann bei einer derartigen Änderung auch keine Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986140044.X05

Im RIS seit

20.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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