Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs2;
Rechtssatz: Wird die Verkehrsunzuverlässigkeit wegen einer Sinnesart nach § 7 Abs. 1 FSG 1997 weitgehend von der Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 7 Abs. 2 leg. cit. überlagert, bestimmt die Verkehrsunzuverlässigkeit wegen der Sinnesart nach § 7 Abs. 2 FSG 1997 entscheidend die Dauer der Entziehungszeit. European Case ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z7 lita;
Rechtssatz: Das Lenken eines PKW ohne gültige Lenkberechtigung stellt zwar eine bestimmte Tatsache nach § 7 Abs. 3 Z. 7 lit. a FSG 1997 dar, rechtfertigt aber für sich allein nur in enger zeitlicher Nähe mit der Tatbegehung die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FSG 1997. European Cas... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt II des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klasse B bis zum 25. Juni 2000, dem Ende der Befristung der Lenkberechtigung des Beschwerdeführers, entzogen und ausgesprochen, dass ihm bis 16. Februar 2002 keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf (Spruchpunkt I betrifft die Aufhebung eines früheren Bescheides der b... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs2;
Rechtssatz: Was die strafbare Handlung bei dem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang und das Alkoholdelikt betrifft, sind diese im gegebenen Zusammenhang von geringer Bedeutung, weil sich daraus auf eine andere negative Sinnesart des Bf schließen lässt als jener, die aus dem Suchtgiftdelikt hervorleuchtet. Geht es bei letzterem - wie auch bei ... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 14. Juli 1999 wurde dem Beschwerdeführer eine Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO 1960 zur Last gelegt, da er am 27. Februar 1998 um 20.30 Uhr einen nach dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Gemeindegebiet Gralla, auf der B 73, von Gralla kommend in Richtung Altgralla in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe, und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §19;
Rechtssatz: Der eindeutige Nachweis, nicht alkoholbeeinträchtigt gewesen zu sein, vermag zwar die allein auf die Verweigerung der Atemluftuntersuchung gestützte, für eine Entziehung maßgebliche Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit nicht zu rechtfertigen, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. November 1999 wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen A, B, C und F gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 FSG auf die Dauer von 24 Monaten (bis einschließlich 6. Juli 2001) wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides w... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 28. September 1999 wurde die dem Beschwerdeführer für die Klassen A und B erteilte Lenkberechtigung gemäß "§§ 7, 24, 25 FSG, BGBl. Nr. 120/1997 idgF, § 57 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz" für die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides entzogen und es wurde ihm aufgetragen, nach § 29 Abs. 3 FSG den Führerschein nach Zustellung dieses Bescheides sofort entweder bei seinem zuständigen G... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Abs1;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Sache eines Bescheides, mit dem eine Lenkberechtigung entzogen wird, ist nicht die körperliche oder geistige Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen, sondern mangelnde Verkehrszuverlässigkeit. Die Sinnesart iSd § 7 Abs 1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Verkehrszuverlässigkeit einer Person stellt eine Charaktereigenschaft dar. Die Frage, ob die Verkehrszuverlässigkeit gegeben ist oder nicht, ist im Wege der Lösung einer Rechtsfrage ohne Heranziehung von Sachverständi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z3;KFG 1967 §66 Abs2 litf idF 1994/654 impl;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Ein Geschwindigkeitsexzess (hier Geschwindigkeit von 167 km/h anstelle der erlaubten Geschwindigkeit von maximal 100 km/h) ist geeignet, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen (Hinweis E 22.2.1996, 95/11/0290,... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 20. August 1999 wurde die dem Beschwerdeführer am 3. März 1998 ausgestellte Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A, B, C1, CE und BE gemäß §§ 26 Abs. 3 und 7 Abs. 3 Z. 4 des Führerscheingesetzes für die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab dem Tag der Rechtskraft dieses Bescheides, entzogen und es wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, den Führerschein unverzüglich nach Rechtskraft des Bescheides bei der Behörde oder dem ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Dezember 1999 wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkberechtigung für die Klasse B gemäß §§ 24 Abs. 1 Z. 1, 3 Abs. 1 Z. 2, 7 Abs. 1 und 3 Z. 1 des Führerscheingesetzes 1997 auf die Dauer von 20 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Abnahme des Führerscheines (3. September 1999), somit bis einschließlich 3. Mai 2001 entzogen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Be... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine Sinnesart im Sinne des § 7 Abs 1 FSG 1997 bezieht sich nicht nur auf einzelne Klassen von Kraftfahrzeugen (Hinweis auf das zum KFG ergangene E 3.10.1990, 90/11/0134). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999110384.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 7 Abs. 1 und 3 Z. 1 und 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E, F und G für die Dauer von vier Monaten (gerechnet ab der am 23. April 1998 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides) entzogen. Als begleitende Maßnahme wurde die Absolvierung eines Einstellungs- und Verhaltenstrainings für alkoholauffällige Kraftfahrer aufgetragen. Weiters wurde d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Eine Verweigerung des Alkotests weist zwar grundsätzlich dieselbe Verwerflichkeit auf wie eine erwiesene Alkoholbeeinträchtigung, weil durch die Verweigerung die Feststellung des Grades der Alkoholbee... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid (Spruchpunkt II) wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen A und B für die Dauer von zwei Wochen entzogen. Dieser Maßnahme lag zugrunde, dass der Beschwerdeführer am 23. September 1998 auf einer näher bezeichneten Straßenstelle der A 3 einen Pkw mit einer Geschwindigkeit von 194 km/h gelenkt habe. Er sei wegen dieser Übertretung rechtskräf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine verkehrspsychologische Stellungnahme kann nur bei der Beurteilung der geistigen und körperlichen Eignung des Besitzers einer Lenkberechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen von Bedeutung sein, nicht aber bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit, die die Behörde ohn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A und B gemäß den §§ 7 Abs. 1 und 3 Z. 1, 24 Abs. 1 Z. 2 (richtig: Z. 1), 25 Abs. 1 und 26 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) für die Dauer von sieben Monaten, gerechnet ab 17. März 1999, entzogen; weiters wurde ihm für diese Zeit das Lenken der im § 32 Abs. 1 FSG beschriebenen Kraftfahrzeuge verboten und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens aufgetragen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1;FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §26 Abs1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Die Kraftfahrbehörden sind an die rechtskräftigen Bestrafungen durch die Strafbehörden gebunden (Hinweis E 26.3.1998, 98/11/0042, E 30.6.1998, 98/11/0134, und E 1.7.1999, 99/11/0172). Eine selbstständige Beurteilung der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 Z. 5 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von drei Monaten gerechnet von der Zustellung des Erstbescheides der Bundespolizeidirektion Graz vom 7. Juli 1999 - somit vom 9. Juli 1999 - an entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z5;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Die bestimmte Tatsachen darstellenden Übertretungen gegen kraftfahrrechtliche Vorschriften iSd § 7 Abs 3 Z 5 FSG 1997 sind einer Wertung nach den Kriterien des § 7 Abs 5 FSG 1997 zu unterziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999110306.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E, F und G gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) bis einschließlich 9. März 1999 (das sind vom Beginn der Wirksamkeit der Entziehung mit Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 3. September 1998 am 9. September 1998 an für sechs Monate) entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs4;StGB §164;
Rechtssatz: Ein Hehlereidelikt gemäß § 164 StGB kann eine bestimmte Tatsache iSd § 7 FSG 1997 darstellen, wenn es nach seiner Schwere den als bestimmte Tatsachen aufgezählten strafbaren Handlungen entspricht; die Begehung von Hehlereidelikten wird typischerweise durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen erleichte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 iVm § 25 Abs. 3 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die Dauer von zwölf Monaten (gerechnet ab der am 2. März 1998 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides) entzogen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz-FSG die Lenkberechtigung für die Klassen Al und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die Dauer von zwölf Monaten (ab der am 27. Jänner 1998 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides) entzogen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, E, F und G gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 FSG für die Dauer von drei Monaten ab Eintritt der Rechtskraft der Entziehung entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides gel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z5;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §47;
Rechtssatz: Die Übertretungen nach § 102 Abs 1 KFG stehen für die Behörden des Entziehungsverfahrens nach § 7 FSG 1997 mit der Rechtskraft der Strafverfügung bindend fest. Ob darin auch eine bestimmte Tatsache nach § 7 Abs 3 Z 5 FSG 1997 erblickt werden... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/05/27 98/11/0136 1 Stammrechtssatz Anders als etwa bei Diebstahlsdelikten (Hinweis E 10.11.1998, 98/11/0191) oder bei Betrugsdelikten (Hinweis E 9.2.1999, 98/11/0270) ist nicht erkennbar, inwiefern durch das Lenken von Kraftfahrzeugen die Begehung von Delikten gegen Leib und Leb... mehr lesen...
Rechtssatz: Anders als etwa bei Diebstahlsdelikten (Hinweis E 10.11.1998, 98/11/0191) oder bei Betrugsdelikten (Hinweis E 9.2.1999, 98/11/0270) ist nicht erkennbar, inwiefern durch das Lenken von Kraftfahrzeugen die Begehung von Delikten gegen Leib und Leben oder von strafbaren Handlungen im Zustand völliger Berauschung erleichtert wird. Normgerechte Ausübung der Lenkberechtigung lässt eher erwarten, dass solche Delikte beim Lenken eines Kraftfahrzeuges nicht begangen werden. Vielmehr lieg... mehr lesen...