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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Sache eines Bescheides, mit dem eine Lenkberechtigung entzogen wird, ist nicht die körperliche oder geistige Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen, sondern mangelnde Verkehrszuverlässigkeit. Die Sinnesart iSd § 7 Abs 1 FSG 1997 bezieht sich jedoch nicht nur auf einzelne Klassen von Kraftfahrzeugen (Hinweis E 27.6.2000, 99/11/0384).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000110011.X03Im RIS seit
19.12.2001