RS Vwgh 2000/12/12 2000/11/0200

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Veröffentlicht am 12.12.2000
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs1;
FSG 1997 §7 Abs2;

Rechtssatz

Wird die Verkehrsunzuverlässigkeit wegen einer Sinnesart nach § 7 Abs. 1 FSG 1997 weitgehend von der Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 7 Abs. 2 leg. cit. überlagert, bestimmt die Verkehrsunzuverlässigkeit wegen der Sinnesart nach § 7 Abs. 2 FSG 1997 entscheidend die Dauer der Entziehungszeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000110200.X02

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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