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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Verkehrszuverlässigkeit einer Person stellt eine Charaktereigenschaft dar. Die Frage, ob die Verkehrszuverlässigkeit gegeben ist oder nicht, ist im Wege der Lösung einer Rechtsfrage ohne Heranziehung von Sachverständigengutachten zu beurteilen (Hinweis E 18.11.1997, 97/11/0309).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000110011.X02Im RIS seit
19.12.2001