Mit einem Mandatsbescheid vom 11.12.2006 wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klasse B für einen Zeitraum von sechs Monaten, gerechnet ab nachweislicher Zustellung des Bescheides (das ist der 14.12.2006) entzogen. Gleichzeitig wurde ein Lenkverbot betreffend das Lenken eines Motorrades, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges sowie eines Invalidenkraftfahrzeuges für die Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung ausgesprochen. Weiters wurde dem Berufungswerber das Recht... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Überlegungen zur Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit haben primär auf den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer abzustellen, sekundär aber auf sozial verträgliches Verhalten eines Verkehrsteilnehmers; etwa wenn das Kraftfahrzeug zu Diebstählen verwendet wird. Die Prognosebeurteilung darf aber nicht zum Ergebnis einer Nebenstrafe führen und darf für Resozialisierung nicht kontraproduktiv wirken. Schlagworte gewerbsmäßiger Diebstahl, bestimmte Tatsache, Prognose mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erstinstanz durfte bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Rahmen des in § 7 Abs. 4 FSG genannten Wertungskriteriums der Verwerflichkeit das Alkoholisierungsdelikt aus dem Jahr 1997 und die mit diesem einhergehende Entziehung der Lenkberechtigung in ihre Überlegungen zur Bemessung der Entziehungszeit einbeziehen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zählen Alkoholdelikte zu den schwersten Verstößen gegen Verkehrsvorschriften. Die besondere Verwerflichk... mehr lesen...
Rechtssatz: Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz sind wegen der damit verbundenen Gefahr für die Gesundheit von Menschen verwerflich (VwGH 20.9.2001, Zahl: 2000/11/0235). Aufgrund des durch das rechtskräftige Strafurteil feststehenden Verhaltens des Berufungswerbers ist es nicht rechtswidrig, wenn die Erstinstanz davon ausging, der Berufungswerber werde sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuld... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber aufgrund des durchgeführten Sachverständigenbeweises infolge der festgestellten gravierenden kraftfahrspezifischen Leistungsdefizite die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppen A, B und F nicht mehr und auch aufgrund der weit von der
Norm: abweichenden Leistungsausprägungen eine Kompensation dieser zuzureichenden Leistungsfunktionen durch erlangte Geübtheit zu verneinen ist, ist der Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt die Erstinstanz wegen einer Verurteilung des Berufungswerbers nach § 212 Abs. 1 StGB im Rahmen der gemäß § 7 Abs. 4 FSG vorzunehmen Wertung zur Prognose, der Berufungswerber werde die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit erst 24 Monate nach seiner Haftentlassung (diese erfolgt voraussichtlich im November 2005), also erst im November 2007, somit rund 5 ¼ Jahre nach der Begehung der (einzigen) strafbaren Handlung, wiedererlangen, so begleitet diese Rechtsauffassung rechtli... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Hinblick auf das Gesamtfehlverhalten des Berufungswerbers, insbesondere das sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstreckende Verbrechen nach § 28 Abs. 2 SMG bzw. das Vergehen nach § 28 Abs. 1 SMG war aufgrund der zu Tage getretenen Charaktereigenschaft des Berufungswerbers jedenfalls von einer fehlenden Verkehrszuverlässigkeit auszugehen. Das Strafgericht hat einen Strafteil von zwei Jahren unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen, was b... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Entzug der Lenkberechtigung für die Kraftfahrtzeuge der Klassen A und B, bis zur behördlichen Feststellung der Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung ist gerechtfertigt, wenn der Berufungswerber aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens Defizite in der selektiven Aufmerksamkeitsleistung, deutliche Defizite in der Reaktionssicherheit und in der reaktiven Belastbarkeit, deutlich verspätete motorische Reizreaktion und Defizite in der Zweihandkoordination aufweist. Sch... mehr lesen...
Rechtssatz: Sechs Monate Führerscheinentzugsdauer scheinen bei einer Alkoholisierung von 1,15 Promille mit dem Motiv die Fahrleistung zu demonstrieren als angemessen. Die Fahrt erfolgte gegen den ausdrücklichen Willen des Zulassungsbesitzers mit überhöhter Geschwindigkeit, zur Nachtzeit und mit einem Beifahrer. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber wegen Verwaltungsübertretungen nach §§ 18 Abs. 1 und 20 Abs. 2 StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit c StVO rechtskräftig bestraft und ergibt die erforderliche Wertung des Verhaltens des Berufungswerbers, dass er für die gewählte Fahrgeschwindigkeit einen zu geringen Tiefenabstand zum Vorderfahrzeug einhielt, die Tatbegehung zur Nachtzeit erfolgte und die festgestellte Alkoholisierung und die dadurch erheblich reduzierte Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beg... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber rechtskräftig mit Urteil des Bezirksgerichtes A vom 16.3.2004, wonach der Berufungswerber am 9.11.2003 in B C durch Versetzen einer Ohrfeige am Körper misshandelte und dadurch fahrlässig eine Verletzung, nämlich eine Trommelfellperforation rechts bewirkt hat, verurteilt und hiedurch das Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB beging, so ist der Entzug der Lenkberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die Dauer von drei Monaten gerech... mehr lesen...
Rechtssatz: Lenkt der Berufungswerber ein Kraftfahrzeug und begeht hiebei eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1b StVO, so hat er dadurch eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z 1 FSG verwirklicht, die gemäß § 7 Abs. 4 FSG zu werten gewesen ist. Die Wertung dieser bestimmten Tatsachen fällt gravierend zum Nachteil des Berufungswerbers aus. Dem Berufungswerber wurde die Lenkberechtigung bereits vier Mal entzogen (1991, 1993, 1995 und 1999). Zuletzt wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergeben die verkehrspsychologische Untersuchung sowie aufgrund der klinisch manifestierten zerebralen Durchblutungsstörungen eine zerebrale Leistungsminderung des Berufungswerbers, so ist er zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht mehr geeignet und ist der Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Lenkberechtigun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Mandatsbescheid über den Entzug der Lenkberechtigung für drei Jahre in Rechtskraft erwachsen, so bewirkt dies, dass dieser die Sache erledigende Bescheid bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Rechtslage das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache begleitet und einer neuerlichen Entscheidung entgegensteht. Aufgrund der Rechtskraftwirkung kann die mit Bescheid erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden. Entschiedene Sache liegt vor, wenn ... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für die Aussetzung ist neben der Anhängigkeit des Verfahrens die Präjudizialität der Entscheidung über die Vorfrage. Unter einer Vorfrage iSd § 38 AVG ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage ? als Gegenstand eines rechtsfeststellenden oder rechtsgestaltenden Abspruches ? von einer anderen Verwaltungsbehörde oder von einem Gericht oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Handelt es sich beim Berufungswerber in Ansehung der Begehung von Alkoholdelikten um einen Wiederholungstäter, bestehen gegen die Annahme, der Berufungswerber werde erst fünf Monate nach Begehung der strafbaren Handlung seine Verkehrszuverlässigkeit wieder erlangen, keine Bedenken. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Alkoholdelikt, Wiederholungstäter, Verkehrszuverlässigkeit, Entziehungszeit mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte gemäß § 5 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1a der StVO 1960 rechtskräftig bestraft und war bereits zweimal einschlägig vorgemerkt, so ist der Entzug der Lenkberechtigung für 18 Monate, verbunden mit einem vom Amtsarzt zu erstellenden Gutachten über die gesundheitliche Eignung, gerechtfertigt. Alkoholdelikte gehören nach ständiger Rechtssprechung zu den schwersten Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechti... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat beim Berufungswerber aufgrund des Sachverständigenbeweises festgestellt, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen wegen Alkoholabhängigkeit nicht geeignet ist, ist der Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Beweis, Sachverständigenbeweis, Alkoholabhängigkeit, unbefristeter F... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Begehung einer strafbaren Handlung gemäß §§ 201 bis 207 StGB gilt als bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 1 FSG. Zur Bemessung der Entziehungszeit ist eine Wertung im Sinne der Wertungskriterien des § 7 Abs. 4 FSG vorzunehmen. Berücksichtigt man die bisherige Unbescholtenheit des Berufungswerbers, sein reumütiges Verhalten und seinen bisherigen ordentlichen Lebenswandel, so ist die Prognose, er werde erst Anfang Juni 2009, somit 5 ½ Jahre nach Beendigung der strafbaren... mehr lesen...
Rechtssatz: Für einen Wiederholungstäter ? Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand ? ist eine Führerscheinentzugsdauer von acht Monaten angemessen, unbeschadet des Umstandes, dass der Berufungswerber im verfahrensgegenständlichen Fall einen Alkoholisierungsgrad von 0,41 mg/l Atemluftalkoholkonzentration hatte. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Alkoholisierung, Wiederholungstäter, Entzugsdauer mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe wegen Verbrechens/Vergehens nach §§ 28 Abs. 1 und 2 (2., 3. und 4. Fall), Abs. 3 (1. Fall) und Abs. 4 Z 3 sowie nach § 27 Abs. 1 SMG 1997 und § 50 Abs. 1 Z 1 Waffengesetz verurteilt, so liegt darin die Verkehrsunzuverlässigkeit des Berufungswerbers. Die Auffassung jedoch, es bedürfte (unabhängig von der allfälligen Verbüßung der Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Jahren) jedenfalls einer weiteren Zeit von 36 Mon... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber wurde wegen des Verbrechens des Menschenhandels nach dem § 217 Abs. 1 und Abs. 2 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Begehung einer strafbaren Handlung gegen die Sittlichkeit gemäß § 217 StGB gilt als bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 1 Führerscheingesetz, auf Grund derer die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit ? somit auf Grund der berechtigten Annahme, dass sich der Berufungswerber wegen der erleichternden Ums... mehr lesen...
Rechtssatz: Verweigert die Berufungswerberin nach einem Verkehrsunfall mit Sachschäden den Alkotest, so ist die Entziehungsdauer des Führerscheines für acht Monate unter den im Entscheidungsfall vorliegenden Umständen gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Verkehrsunfall, Sachschäden mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber rechtskräftig wegen Körperverletzung neuerlich gerichtlich verurteilt (vier Monate bedingt auf drei Jahre), so ist der Entzug der Lenkberechtigung auf die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag der Zustellung des Bescheides, wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, gerichtliche Verurteilung, Körperverletzung, Verkehrsunzuverlässigkeit mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber aufgrund einer Augenerkrankung links ein Glasauge und rechts mit Korrektur ein Sehvermögen von 0,5 (50 %) und hat im rechten (sehenden) Auge allseitige Gesichtsfelddefekte, nur im Zentrum sieht das Auge vereinzelt gut, so ist dem Berufungswerber die Entziehung der Lenkberechtigung und das Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen bis zum Nachweis der gesundlichen Eignung auszusprechen. Sch... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird beim Beschuldigten ein Alkoholisierungsgrad von 1,44 %o festgestellt, so ist die Entziehung des Führerscheines für drei Monate gerechtfertigt. Die vom Berufungswerber vertretene Auffassung, die Entziehung der Lenkberechtigung sei deshalb unzulässig, da ihm ob des gegenständlichen Vorfalles bereits in Italien das Führerscheindokument für die Dauer von 45 Tagen anlassbedingt abgenommen und über ihn überdies mit Urteil vom 28.11.2003 eine Einziehung des Führerscheines für die... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch eine im Ausland (vorliegend in Deutschland) begangene Straftat (Führen eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand) ist nach inländischem Recht zu beurteilen. Dabei war davon auszugehen, dass der Berufungswerber eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1a StVO begangen hat und stellt dies eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 1 Z 1 FSG dar, sodass eine Entziehung der Lenkberechtigung für acht Monate keine Rechtswidrigkeit begleitet. Schlagworte Führerschein, Führersc... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19.5.2003, Zahl: 18 HV 66/03v, wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 (1. und 4. Fall) und Abs. 3 (1. Fall) Suchtmittelgesetz und des Vergehens nach § 27 Abs. 1 Suchtmittelgesetz rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, so ist die erforderliche Verkehrszuverlässigkeit nach § 7 Abs. 1 Z 2 FSG als nicht mehr gegeben anzusehen. Die große Verwerflichkeit der über lange Zeit getätigten s... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Wertungskriterium der Verwerflichkeit der Tat ist festzuhalten, dass die Begehung dieser Delikte wegen der damit verbundenen Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen einen besonders schweren Eingriff in die Rechtssphäre dritter Personen darstellt, insbesondere in deren körperliche Unversehrtheit und deren Vermögensrechte. Besonders verwerflich ist, dass der Berufungswerber des Verbrechens des schweren Raubes (unter Verwendung einer mit einer Platzpatrone geladenen S... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs. 2 FSG ist die Lenkberechtigung für die Dauer von mindestens vier Monaten zu entziehen, wenn beim Lenken eines Kraftfahrzeuges erstmalig eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 StVO begangen wird. Diese Bestimmung steht jedoch der Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer nicht entgegen, wenn Umstände vorliegen, die auf Grund der Verwerflichkeit und Gefährlichkeit der strafbaren Handlung die Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer erforderlich machen. Solche Ums... mehr lesen...