Mit Mandatsbescheid vom 4. November 1998 entzog die Bezirkshauptmannschaft Weiz dem Beschwerdeführer gemäß § 57 Abs. 1 AVG und § 24 Abs. 1 Z. 1, § 3 Abs. 1 Z. 2, § 7 Abs. 1 und Abs. 3 Z. 1 sowie § 25 Abs. 3 und § 26 Abs. 2 FSG die Lenkberechtigung für die Gruppen A1, B und F, und zwar für 17 Monate. Unter einem wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, als begleitende Maßnahme eine Nachschulung zu absolvieren, und ihm aufgetragen, innerhalb von 4 Monaten ab Zustellung des Bescheides ei... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §3 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das FSG 1997 sieht einen bescheidmäßigen Ausspruch, wie er noch nach § 73 Abs. 2 KFG 1967 vorgesehen war, für welche Zeit keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf, nicht vor. Einer bescheidmäßigen Anordnung, dass für eine bestimmte Zeit keine neue Lenkberechtigung er... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §32 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z6;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §297 Abs1 Fall1;StGB §88 Abs1;StGB §88 Abs4;StGB §94 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass gegen die von der belangten Behörde festgesetzte Entziehungsdauer von zwanzig Monaten, gerechnet ab der Zustellung des Mandatsbescheides, und d... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 31. Mai 2001 entzog der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A und B ab dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheins (30. Jänner 2001) bis zum 11. April 2001 (dem Ablauf der im Sinn des § 8 Abs. 5 FSG ausgesprochenen Gültigkeit der Lenkberechtigung) und sprach darüber hinaus aus, dass dem Beschwerdeführer bis einschließlich 30. April 2002 keine neue Lenkberechtigung erteilt werden ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer das Recht aberkannt, von einem ausländischen Führerschein in Österreich bis 17. Oktober 2000 Gebrauch zu machen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 17. Juni 2000 ein Motorrad gelenkt. Bei einer Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt sei ein Wert von 0,8 mg/l festgestellt worden. Der Beschwerdeführer sei deshalb mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1;FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §26 Abs1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/11/0333 E 18. Jänner 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörden sind an die rechtskräftigen Bestrafungen durch die Strafbehörden gebunden (Hinweis E 26.3.1998, 98/11/0042, E 30.6.1998, 98/11/... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat die Verkehrszuverlässigkeit des Beschwerdeführers im Wesentlichen deswegen verneint, weil der Beschwerdeführer zwei Jahre nach Begehung eines Alkoholdelikts mit einem außerordentlich hohen Grad der Alkoholisierung (L... mehr lesen...
Nach der Aktenlage verfügte der Beschwerdeführer über eine bis zum 28. Februar 2002 gültige Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F (Aktenseite 6). Mit Bescheid vom 18. Juni 2001 entzog die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn - in Erledigung der gegen ihren Mandatsbescheid vom 9. April 2001 gerichteten Vorstellung - dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F bis einschließlich 5. November 2001 und ordnete überdies an, dass sich der Beschwerdeführer innerhal... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1a;
Rechtssatz: Die belangte Behörde durfte die früheren fünf Entziehungen der Lenk(er)berechtigung des Beschwerdeführers wegen der Begehung von Alkoholdelikten in ihre Überlegungen zur Bemessung der Entziehungszeit einbezi... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §27 Abs1;FSG 1997 §28 Abs1;FSG 1997 §3 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Indem die belangte Behörde - anders als noch die Erstbehörde - im angefochtenen Bescheid eine Entziehung bis zum 28. Februar 2002 (dem Ablauf der Gültigkeit der befristeten Lenkberechtigung des Beschwerdeführers) anordnete und zusätzlich aussprach, dem Bes... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §27 Abs1;FSG 1997 §28 Abs1;FSG 1997 §3 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das FSG 1997 sieht einen bescheidmäßigen Ausspruch, wie er noch nach § 73 Abs. 2 KFG 1967 vorgesehen war, für welche Zeit keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf, nicht vor. Es bedarf nur mehr der Festsetzung der Entziehungsdauer (§ 25 Abs. 1 FSG 1... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Oberösterreich entzog dem Beschwerdeführer mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 29. Dezember 1999 gemäß §§ 24 Abs. 1 Z. 1 und 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 2, 4 und 5 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E, F und G für die Dauer von vier Jahren, gerechnet ab 4. März 1999 (dem Zeitpunkt der Zustellung des Mandatsbescheides), wobei Haftzeiten in die Entziehungsdauer nicht einzurechnen seien. In der Begründung: ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 27. Juni 2000 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klasse B gemäß den §§ 7 Abs. 1 und 3 Z. 1, 24 Abs. 1 Z. 1 und 25 Abs. 1 und 3 Führerscheingesetz - FSG für die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab 24. Juni 2000, entzogen. Dieser Maßnahme lag zu Grunde, dass der Beschwerdeführer am 24. Juni 2000 die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert hat, obwohl auf Grund von Alkoholisierungssymptome... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 (richtig: Z. 1) und § 7 Abs. 3 Z. 1 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, F und G für die Dauer von zwölf Monaten, gerechnet ab der (am 30. August 1999 erfolgten) Zustellung des Mandatsbescheides, entzogen. Weiters wurde die Absolvierung einer besonderen Nachschulung (Einstellungs- und Verhaltenstraining für alkoholauffällige Lenker) und die... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §127;StGB §128 Abs2;StGB §129 Z1;StGB §129 Z2;StGB §130;StGB §15;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde wegen des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §127;StGB §128 Abs2;StGB §129 Z1;StGB §129 Z2;StGB §130;StGB §15;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof vermag die im Erkenntnis vom 2. Oktober 1985, Zl. 85/11/0106 (welches zur Rechtslage nach dem KFG 1967 ergangen ist) vertretene Rechtsauffassung, wonach bei e... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Alkoholdelikte im Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen sind verwerflich. Berücksichtigt man zudem die Schwere der Alkoholbeeinträchtigung des Beschwerdeführers anlässlich der Übertretung vom 11. August 1999 sowie den Umstand, dass ihn auch die im Jahr 1996 erfolgte B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §69 Abs3;FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/11/0004 E 1. Juli 1999 RS 1 Stammrechtssatz Das Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung ist insoferne ein einheitliches, als die Behörde das Vorliegen aller Erteilungsvoraussetzungen zu beurteilen hat, demnach auch wie lange der betreffende Lenker nicht im Besi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 7 Abs. 2 und 4, § 24 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 und 3 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer von 24 Monaten, gerechnet ab der am 17. Dezember 1999 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides, entzogen. Gemäß § 32 Abs. 1 Z. 1 leg. cit. wurde ihm für die selbe Zeit das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeuge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 3 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A1 und B für die Zeit von zwei Jahren, gerechnet ab der am 11. November 2000 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, ohne Einrechnung von Haftzeiten entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit rechtskräftigem Urteil des Landesger... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs5;SMG 1997 §28 Abs2;SMG 1997 §28 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine große Suchtgiftmenge zum Eigenkonsum bestimmt war, hat Einfluss auf das Wertungskriterium der Verwerflichkeit, weil die Gefahr für die Gesundheit anderer Personen in einem solchen Fall wesentlich geringer zu veranschlag... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §142 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass zwar die Auffassung der belangten Behörde, der Beschwerdeführer - der (bloß) wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 2 StGB schuldig erkannt wurde - sei zur Zeit der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides (und auch im Sinne des § 25 Abs. 3 ... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs5;SMG 1997 §28 Abs2;
Rechtssatz: Verbrechen nach dem SMG 1997 sind zwar wegen der damit verbundenen Gefahr für die Gesundheit von Menschen verwerflich. Dies führt aber nicht dazu, dass jedenfalls - ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles - eine Entziehungsdauer von mehreren Jahren fe... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs3;FSG 1997 §7 Abs4;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Es stellt ein offenkundiges legistisches Versehen dar, das im Wege der Auslegung zu korrigieren ist, wenn in § 7 Abs. 5 FSG 1997 nur von bestimmten Tatsachen nach § 7 Abs. 3 leg. cit. die Rede ist. Dies ergibt sich schon aus § 7 Abs. 2 leg. cit., wonach auch bes... mehr lesen...
Wie sich aus dem im Verwaltungsakt erliegenden Protokollsvermerk und der gekürzten Urteilsausfertigung ergibt, wurde der Beschwerdeführer mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 18. Oktober 2000 für schuldig befunden, am 7. Februar 2000 eine dritte Person (seine Ehefrau) durch mehrere Faustschläge in das Gesicht, gegen das rechte Ohr und gegen den Oberkörper am Körper verletzt zu haben, wobei die Tat eine an sich schwere Verletzung, nämlich eine Trommelfellperforation mit bleibende... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 13. Februar 2001 entzog die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen B, C, F und G für den Zeitraum von zwölf Monaten, beginnend mit Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, wobei Haftzeiten in die Entziehungsdauer nicht eingerechn... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 15. Februar 2001 entzog die Bundespolizeidirektion Steyr dem Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 24 Abs. 1 Z. 1, 25 und 29 FSG die Lenkberechtigung für die Klassen AV, A, B, C1, C, B+E, C1+E, C+E, F und G für einen Zeitraum von 15 Monaten, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde einer Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4 Z2;StGB §201 Abs2;
Rechtssatz: Aufgrund des vom Beschwerdeführer begangenen Verbrechens nach § 201 Abs. 2 StGB liegt eine bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 2 FSG 1997 vor. Straftaten wie die vorliegende werden typischerweise durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen wesentlich erle... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §201 Abs2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat auf Grund ihrer nach § 7 Abs. 5 FSG 1997 vorzunehmenden Wertung, in die sie dem Gesetz entsprechend die Verwerflichkeit des Fehlverhaltens (Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB, insbesondere wegen der damit verbun... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;StGB §201 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass gegen die Annahme der belangten Behörde, der Beschwerdeführer sei für eine Zeit von insgesamt drei Jahren nicht verkehrszuverlässig, im vorliegenden Fall angesichts des Tathergangs im Lichte der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur zulässigen Entziehungsdauer bei ... mehr lesen...