Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4 Z3;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §105 Abs1;StGB §105;StGB §106 Abs1 Z1;StGB §15;StGB §83 Abs1;StGB §84 Abs1;WaffG 1996 §50 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat das Vergehen der schweren Körperverletzung gemäß §§ 83 Abs. 1 und 84 Abs... mehr lesen...
Nach einer Anzeige des Gendarmeriepostens Grafenstein vom 16. September 2000 wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 25. Oktober 2000 bestraft. Als erwiesen wurde angenommen, der Beschwerdeführer habe am 16. September 2000 um 15.17 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug im Gemeindegebiet Grafenstein in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei der Alkoholgehalt der Atemluft 0,82 mg/l betragen habe. Der Beschw... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 14. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 5 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1b StVO 1960 bestraft. Als erwiesen wurde angenommen, der Beschwerdeführer habe am 4. Jänner 1999 um 21.03 Uhr in Hainfeld, auf einer näher bezeichneten Straßenstrecke ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkoholgehalt der Atemluft 0,53 mg/l) gelenkt. Im Zuge des Vorfalles vom 4. Jänner 199... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0281 E 20. Februar 2001 RS 3 Stammrechtssatz Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Bestimmung der Entziehungsdauer keine Ermessensentscheidung dar. Schlagworte Ermessen b... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Private und berufliche Umstände haben bei der Entziehung der Lenkberechtigung aus Gründen des öffentlichen Interesses, u.a. verkehrsunzuverlässige Lenker von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, außer Betracht zu bleiben (Hinweis E 24. August 1999, Zl. 99/11/01... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;
Rechtssatz: Die vier früheren Entziehungen der Lenk(er)berechtigung erfolgten jeweils auf Grund von Alkoholdelikten. Die belangte Behörde durfte diese Vorentzüge in ihre Überlegungen zur Bemessung der Entziehungszeit einbeziehen. Alkoholdelikte zählen zu den schwersten Verstößen gegen Verkehrsvorschriften. Die besondere... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;
Rechtssatz: Die belangte Behörde durfte die vom Beschwerdeführer nicht bestrittenen Vorentzüge (die wegen der Begehung von Alkoholdelikten erfolgt waren) in ihre Überlegungen zur Bemessung der Entziehungszeit einbeziehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. April 2001, Zl. 2001/11/0101). Alkoholdelikte zählen zu den schwers... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 3. September 1999 entzog die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 FSG die von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land am 5. März 1992 für die Klassen A und B erteilte Lenk(er)berechtigung und sprach gleichzeitig gemäß § 25 Abs. 1 FSG aus, dass für den Zeitraum von 18 Monaten, beginnend ab 4. November 1998 (der Zustellung des Mandatsbescheides)... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer ist bereits mit Bescheid vom 19. September 1995 die Lenkberechtigung wegen Begehung eines Alkoholdeliktes am 7. August 1995 (Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand bei einem Alkoholgehalt der Atemlu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Juli 1998 entzog die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1, § 7 Abs. 1 und Abs. 3 Z. 3, § 25 Abs. 3 und § 35 Abs. 1 des Führerscheingesetzes (FSG) dem Beschwerdeführer die Erlaubnis zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B auf die Dauer von fünf Jahren gerechnet vom 19. Dezember 1997, dem Tag der Zustellung des Mandatsbescheides, bis einschließlich 19. Dezember 2002. Begründend wurde nach Wiedergabe der erwähnten Rechtsvorschriften ausgeführt,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. September 2000 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 3 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Zeit von 24 Monaten, gerechnet ab 30. Juni 2000, ohne Einrechnung von eventuellen Haftzeiten, entzogen. Begründend führte der Landeshauptmann von Wien aus, nach der Aktenlage sei über den Beschwerdeführer mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 14. April 2000 wege... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;
Rechtssatz: Die Nichteinrechnung von Haftzeiten in die Entziehungszeit kann nicht als rechtswidrig erkannt werden (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 14. Dezember 1999, Zl. 99/11/0124). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000110281.X05 Im RIS seit 08.08.2001 mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §201 Abs2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat auf Grund ihrer nach § 7 Abs. 5 FSG 1997 vorzunehmenden Wertung, in die sie dem Gesetz entsprechend die Verwerflichkeit des Fehlverhaltens (besondere Verwerflichkeit des zweifellos schwer wiegenden Fehlverhaltens d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Bestimmung der Entziehungsdauer keine Ermessensentscheidung dar. Schlagworte Ermessen besondere Rechtsgebiete European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:20... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;StGB §201 Abs2;
Rechtssatz: Gegen die Dauer der Entziehungszeit (24 Monate) bestehen vorliegendenfalls angesichts des Tatherganges im Lichte der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur zulässigen Entziehungsdauer bei Verkehrsunzuverlässigkeit infolge Begehung von Delikten wie dem vorliegenden (Vergewaltigung nach § 20... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z3;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §81 Z1;
Rechtssatz: Eine Entziehung der Lenkberechtigung für die Dauer von fünf Jahren erweist sich im Beschwerdefall als bei weitem überhöht: Der Beschwerdeführer war strafgerichtlich unbescholten. Ungeachtet des Umstandes, dass der Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von sieben Monaten (vom 23. Jänner 1999 bis 23. August 1999) entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §26 Abs1;FSG 1997 §29 Abs4;
Rechtssatz: Bei einem Ersttäter in Ansehung von Alkoholdelikten ist gemäß § 26 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 FSG 1997 eine in der Vergangenheit liegende Entziehung der Lenkberechtigung für vier Wochen von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines an zu verfügen. Ein Wiederholungstäter darf nich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3 Satz1;FSG 1997 §26;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Es stellt keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides dar, wenn im Zusammenhang mit der Bemessung der Entziehungsdauer sowohl auf § 25 Abs. 1 als auch § 25 Abs. 3 erster Satz FSG 1997 Bezug genommen wird. Die erstgenannte Bestimmung besagt, dass in jedem E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer seiner gesundheitlichen Nichteignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E, F und G für die Dauer von drei Monaten entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, es liege gar kein Bescheid vor, in eventu Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides. Er beantragt die ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z5;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat einen erheblich überladenen Lkw-Zug mit einer defekten Kupplung gelenkt. In Ansehung dessen sind die Wertungskriterien nach § 7 Abs. 5 FSG 1997 sowohl der Verwerflichkeit als auch der Gefährlichkeit der Verhältnisse erfüllt. European Case La... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z5;
Rechtssatz: Das Gesetz stellt für die Annahme, dass es sich um einen Mangel, der gemäß §7 Abs3 Z5 FSG 1997 als bestimmte Tatsache zu gelten hat und zur Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit des betreffenden Lenkers berechtigt, als Voraussetzungen nur auf, dass durch die Verwendung des mit diesem Mangel behafteten Kraf... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z5;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Dass auch neuwertige Kraftfahrzeuge eine Schadhaftigkeit aufweisen können, die nicht erkennbar ist, ändert nichts daran, dass der in Rede stehende Defekt in Form eines zu großen Spieles der Kupplung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger erkennbar und jedenfalls geeignet war, die Verkehrssicher... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E, F und G für die Dauer von zehn Monaten entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen AL und B auf die Dauer von neun Monaten unter Nichteinrechnung von Haftzeiten entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von zwei Jahren von der Zustellung des die Entziehung verfügenden Mandatsbescheides der Bundespolizeidirektion Wien vom 13. Dezember 1999 am 18. Dezember 1999, somit bis 18. Dezember 2001, entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde ... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs4 Z5;FSG 1997 §7 Abs5;SMG 1997 §27;SMG 1997 §28;
Rechtssatz: Nach den Feststellungen des Strafurteiles hat der Besitzer der Lenkberechtigung in der Zeit von Anfang 1997 bis Februar 1999 in mehrfachen Angriffen einer anderen Person Suchtgift (Cannabisharz bzw Cannabisharzkraut) in einer das 25... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen A und B "für die Dauer von fünf Jahren" bis 23. Oktober 2003 entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften uns Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefoc... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Auf die Schwere der Unfallfolgen kommt es in Beziehung auf die Wertung im Sinne des § 7 Abs 5 FSG 1997 und damit auch auf die Bemessung der Entziehungsdauer (§ 25 Abs 1 FSG 1997) nicht an (Hinweis E 19.2.1988, 87/18/0115, VwSlg 12651 A/1988, und E 15.3.1994, 93/11/0265). Aus diesem Grunde ist im Beschwerdefal... mehr lesen...