Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, dass mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von drei Jahren (bis 7. August 2002) entzogen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000110102.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A und B gemäß den §§ 7 Abs. 1 und 3 Z. 1, 24 Abs. 1 Z. 2 (richtig: Z. 1), 25 Abs. 1 und 26 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) für die Dauer von sieben Monaten, gerechnet ab 17. März 1999, entzogen; weiters wurde ihm für diese Zeit das Lenken der im § 32 Abs. 1 FSG beschriebenen Kraftfahrzeuge verboten und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens aufgetragen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1;FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §26 Abs1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Die Kraftfahrbehörden sind an die rechtskräftigen Bestrafungen durch die Strafbehörden gebunden (Hinweis E 26.3.1998, 98/11/0042, E 30.6.1998, 98/11/0134, und E 1.7.1999, 99/11/0172). Eine selbstständige Beurteilung der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 Z. 2 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, F und G auf die Dauer von vier Jahren (gerechnet ab Zustellung des Mandatsbescheides des Bürgermeisters der Stadt Waidhofen an der Ybbs vom 7. Mai 1998 - somit ab 8. Mai 1998) unter Nichteinrechnung allfälliger Haftzeiten entzogen. In seiner an den Verwal... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999110292.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für die Klasse B entzogen und gemäß § 25 Abs. 1 FSG ausgesprochen, dass "die Entziehungszeit mit 30. September 1998 begann und am 30. März 2000 endet". In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrig... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999110170.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 10. Juni 1998 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, F und G für die Dauer von vier Wochen ab Abnahme des Führerscheines (somit bis einschließlich 25. Juni 1998) entzogen. In der Folge leitete die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems ein Ermittlungsverfahren zur Frage der Verkehrszuverlässigkeit des Beschwerdeführers im Hinblick auf den zu erwartenden Wiederausfolgungsa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §37;AVG §57 Abs1;AVG §69 Abs3;FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §26 Abs1;
Rechtssatz: Hat sich die Erstbehörde in der
Begründung: des von ihr erlassenen Mandatsbescheides betreffend die Entziehung der Lenkerberechtigung lediglich darauf berufen, dass sie § 57 Abs 1 AVG im Interesse der Verkehrssicherheit angewendet habe, hat sie jedoch d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §69 Abs3;FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §25 Abs1;
Rechtssatz: Das Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung ist insoferne ein einheitliches, als die Behörde das Vorliegen aller Erteilungsvoraussetzungen zu beurteilen hat, demnach auch wie lange der betreffende Lenker nicht im Besitze seiner Lenkberechtigung sein soll bzw ihm eine neue Lenkberechti... mehr lesen...