Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Für die Erzielung von Einkünften nach § 22 Z. 2 EStG 1988 kommt es auf die Frage der Weisungsgebundenheit nicht an. Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 1. März 2001, G 109/00, Slg. 16.098, wird unter Anführung der Rechtsprechung des... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Jahre 1994 bis 1996 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) und Beträge an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nach § 57 Handelskammergesetz (HKG) vorgeschrieben. Die belangte Behörde führt zusammengefasst begründend aus, dass im Zuge einer den Zeitraum vom 1. Jänner 1992 bis 31. Dezember 1996 umfassenden ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Jahre 1994 bis 1996 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) und Beträge an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nach § 57 Handelskammergesetz (HKG) vorgeschrieben. Die belangte Behörde führt zusammengefasst begründend aus, dass im Zuge einer den Zeitraum vom 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 1996 umfassenden ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die zum Bestehen eines Unternehmerwagnisses von der Gesellschaft angeführten gesetzlichen Haftungsrisken im Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung der Geschäftsführerpflichten begründen kein bedeutsames Unternehmerwagnis; sie treffen a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die von der Gesellschaft ins Treffen geführte Anzahl von gleichzeitigen, neben der Geschäftsführertätigkeit ausgeübten Erwerbstätigkeiten des Gesellschafter-Geschäftsführers ist für die Einstufung der Tätigkeit des Geschäftsführers unter die B... mehr lesen...
Im Ergebnis einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht u.a. fest, dass der an den Geschäftsführer K.H. bezahlte Bezug "von DB u. DZ-Berechnung befreit" worden sei, und errechnete eine Nachforderung für 1996 und 1997. Das Finanzamt setzte dementsprechend mit Bescheid vom 30. November 1998 "über den Prüfungszeitraum 1.1.1995 bis 31.12.1997" den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zusch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Soweit die abgabepflichtige GmbH vorträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer sei alters- und gesundheitsbedingt kaum mehr in der Lage gewesen, sich den täglichen Geschäften zu widmen, ist ihr entgegen zu halten, dass dies die Eingliederung in... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Jahre 1998 bis 2000 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (im Folgenden kurz: FLAG) sowie Beträge an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird zunächst ausgeführt, im Zuge einer im Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft stattgefundenen Lohnsteue... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Beachte Besprechung in:SWK 13/2003, S 379 - S 382; SWK 12/2003, S 355 - S 358;
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, die darauf hinausläuft, in Fällen, in denen ein Unternehmerwagnis eines Geschäftsführers gegeben ist, diesen Umstand als fremdunü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Beachte Besprechung in:SWK 13/2003, S 379 - S 382; SWK 12/2003, S 355 - S 358; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0081 E 18. Juli 2001 RS 2 Stammrechtssatz Deutliche erfolgsbedingte Schwankungen des Geschäftsführerhonorares können ei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für den Zeitraum Jänner 1994 bis Dezember 1998 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 samt Zuschlägen nach § 57 Abs. 7 Handelskammergesetz vorgeschrieben. Begründend wurde u.a. ausgeführt, im Zuge einer Lohnsteuerprüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin sei festgestellt worden, dass die Vergütungen des zu ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Der Eingliederung in den Organismus der GmbH steht nicht der Umstand entgegen, dass der wesentlich beteiligte Geschäftsführer für mehrere Gesellschaften als Geschäftsführer tätig ist (Hinweis E 18. Juli 2001, 2001/13/0082). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Es kommt für die Beurteilung, ob vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer der GmbH Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt wurden, nur auf das Unternehmerwagnis in Bezug auf die Eigenschaft als Geschäftsführer an (Hinweis E 1... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde den erstinstanzlichen Bescheid vom 15. März 2001, mit dem die Beschwerdeführerin nach einer Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1998 bis 2000 zur Haftung für Lohnsteuer für das Jahr 1998 in Höhe von 176.000 S herangezogen und eine Nachzahlung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 1998 bis 2000 in Höhe von insgesamt 52.651 S festgesetzt wor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4;EStG 1988 §67 Abs3;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Erkenntnisse vom 31. Mai 1972, 10/70, und vom 10. Juni 1975, 2225/74, betrafen Betriebsübergaben zwischen nahen Angehörigen, bei denen die steuerliche Anerkennung der Abfertigungszahlungen an den Betriebsübe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin, in welche mit Einbringungsvertrag vom 21. September 1995 das Einzelunternehmen des A.K. eingebracht worden war, im Instanzenzug für den Streitzeitraum Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz und Beträge an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Begründend wurde u. a. ausgeführt, im Zuge einer Lohnsteuerprüfung im Unternehmen de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof sieht sich nicht veranlasst, von seiner Rechtsprechung abzugehen, dass die Übernahme einer Haftung für Bankverbindlichkeiten der Gesellschaft primär mit der Stellung als Gesellschafter zusammenhängt (Hinweis E 24.1.1990, 86/13/0162). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass von dem Verrechnungskonto, auf dem monatliche Teilbeträge eines vereinbarten Jahrespauschales gutgeschrieben wurden, unregelmäßig "Entnahmen" getätigt worden sind, lässt sich ein vom Gewinn der Gesellschaft abhängiges einnahmenseitiges Unternehmerrisiko des Gesel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Ansicht, im Hinblick auf übernommene persönliche Haftungen des Geschäftsführers für Bankverbindlichkeiten bestehe ausgabenseitig ein Unternehmerrisiko, kann nicht gefolgt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass es im gegebenen Zusammenhang nicht auf e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass nach dem vom Gesellschafter-Geschäftsführer sowohl für die Gesellschaft als auch für sich selbst gezeichneten Geschäftsführungsvertrag für den Fall, dass das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit S 100.000,-- nicht erreichen sollte, eine Kürzung "bis zu 40... mehr lesen...
Im Ergebnis einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht u.a. fest, dass das Vorstandsmitglied J. W. für die Jahre 1994 bis 1996 Bezüge in der Höhe von insgesamt 9,900.000 S bezahlt erhalten habe und es seine Aufgabe gewesen sei, das Unternehmen zu leiten und zusätzlich im Betrieb operativ tätig zu sein. Das Finanzamt setzte entsprechend den Prüferfeststellungen mit Bescheid vom 2. April 1998 u.a. den Dienstgeberbeitrag zu... mehr lesen...
JW ist seit April 1997 Geschäftsführer und seit Februar 1998 zudem Alleingesellschafter der beschwerdeführenden GmbH. Seit November 1998 übt JW seine Geschäftsführertätigkeit aufgrund von "Werkverträgen" aus, in welchen eine Jahreshonorar von 552.000 S festgelegt ist, das in monatlichen Teilbeträgen von 46.000 S ausbezahlt wird. Im Zuge einer für den Zeitraum Jänner 1997 bis Dezember 2000 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin für Zeiträu... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem - dieser in Ablichtung beiliegenden - angefochtenen Bescheid ist zu entnehmen, dass die belangte Behörde der beschwerdeführenden Gesellschaft für den Zeitraum 1996 bis 1999 Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für die Geschäftsführerbezüge des zu 99,6 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers vorgeschrieben hatte. Im angefochtenen Bescheid vertrat die belangte Behörde im Ergebnis die Auffassung, die Besc... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden GmbH waren bis zum 10. Februar 1993 die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer B.L. und J.H. zu je 50 % beteiligt. Am 10. Februar 1993 trat B.L. 25 % seiner Beteiligung an eine dritte Person ab. Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bildet die im Gefolge einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1993 bis 1995 erfolgte Lohnversteuerung der Geschäftsführerbezüge des B.L. für das Jahr 1995 sowie die Einbeziehung der Geschäftsführervergütungen 2/9... mehr lesen...
Im Ergebnis einer bei der beschwerdeführenden Gesellschaft durchgeführten Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 Abs. 1 BAO stellte der Prüfer in seinem Bericht u.a. fest, dass die beschwerdeführende Gesellschaft drei Angestellte und drei Arbeiter beschäftige. Die Bezüge des zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers in Höhe von 150.000 S (für Jänner bis März 1994), 565.000 S (1994/95), 570.000 S (1995/96), je 700.000 S (1996/97 und 1997/98), 633.000... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH vermag das Merkmal, dass der Vorstandsvorsitzende aus dem jährlichen Bruttobezug alle Abgaben und Beiträge, so auch zur Sozialversicherung, selbst trägt, zur Beurteilung des Vorliegens von Ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die für die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der GmbH wesentliche kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung ist im Beschwerdefall gegeben. Daran ändert nichts, wenn de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Haftung des (hier mit 87,5 % an der Aktiengesellschaft beteiligten) Vorstandsvorsitzenden n... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Der Eingliederung eines Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft steht nicht entgegen, dass der Geschäftsführer an keine festen Arbeitszeiten gebunden ist oder daneben weitere Tätigkeiten (zB als Ges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Für das Steuerrecht leitet sich aus der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft das Trennungsprinzip ab, das steuerlich wirksame Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter (allenfalls auch dem Alleingesellschafter) und der Kapitalge... mehr lesen...