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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die von der Gesellschaft ins Treffen geführte Anzahl von gleichzeitigen, neben der Geschäftsführertätigkeit ausgeübten Erwerbstätigkeiten des Gesellschafter-Geschäftsführers ist für die Einstufung der Tätigkeit des Geschäftsführers unter die Bestimmung des § 22 Abs. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nicht ausschlaggebend ist (Hinweis E 25. April 2002, 2001/15/0067).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001150135.X02Im RIS seit
05.05.2003