RS Vwgh 2002/11/25 2002/14/0080

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass von dem Verrechnungskonto, auf dem monatliche Teilbeträge eines vereinbarten Jahrespauschales gutgeschrieben wurden, unregelmäßig "Entnahmen" getätigt worden sind, lässt sich ein vom Gewinn der Gesellschaft abhängiges einnahmenseitiges Unternehmerrisiko des Gesellschafter-Geschäftsführers in keiner Weise ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140080.X01

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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