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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass von dem Verrechnungskonto, auf dem monatliche Teilbeträge eines vereinbarten Jahrespauschales gutgeschrieben wurden, unregelmäßig "Entnahmen" getätigt worden sind, lässt sich ein vom Gewinn der Gesellschaft abhängiges einnahmenseitiges Unternehmerrisiko des Gesellschafter-Geschäftsführers in keiner Weise ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002140080.X01Im RIS seit
18.03.2003