Im Rahmen einer für den Zeitraum 1. Oktober 1996 bis 31. Dezember 1998 durchgeführten Lohnsteuerprüfung erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Bescheid, mit welchem es Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt 49.896 S und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt 5.874 S festsetzte. Die Abgabenfestsetzung betrifft hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages von 48.732 S und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag von 5.739 S die Bezüge des Geschäftsführers NE,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Das Unternehmerrisiko ist in erster Linie nach der tatsächlichen Abwicklung der Entlohnung zu beurteilen. Zudem stellt die Gewährung eines Anspruches auf Betriebspension ein starkes Indiz gegen das Unternehmerrisiko d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0052 E 23. April 2001 RS 4 Stammrechtssatz Zusätzlich gewährte Erfolgsprämien sind auch bei klassischen Dienstverhältnissen leitender Angestellter nicht ungewöhnlich (Hinweis E vom 27. Februar 1999, 99/14/0136, und... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für den Zeitraum der Jahre 1996 bis 1999 aus den ihrem zu 69 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer bezahlten Vergütungen Geldbeträge an Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (im Folgenden kurz: FLAG), an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Handelskammerumlage) unter Berufung auf § 57 Abs. 4 u... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag strittig. Die Vorschreibung betraf die in den Jahren 1995 bis 1999 an den wesentlich (zu 95 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer Ing. M bezahlten Geschäftsführervergütungen. Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, anlässlich einer Lohnsteuerprüfung sei festgestellt worden, dass von den Geschäftsführerbezügen weder der Die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 1;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 4;
2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 6;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0054 E... mehr lesen...
Alleingeschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH war der jedenfalls im Streitzeitraum zu 74,04 % an ihr beteiligte Ing. JM. Laut Geschäftsführervertrag vom 1. Jänner 1993 bezieht der Geschäftsführer zwölf Monatsentgelte zu je S 43.000. Anlässlich einer für den Zeitraum von Jänner 1994 bis Dezember 1997 durchführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin vom Bezug des Geschäftsführers weder Dienstgeberbeitrag noch Zuschlag zum Dienstgeberbeit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0061 E 10. Mai 2001 RS 2 Stammrechtssatz § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 stellt nicht darauf ab, welchem Vertragstyp das Zivilrecht das konkrete Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0054 E 23. April 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige auf Dauer einen Teil des rechtlichen b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Unternehmerwagnisses ist nicht nur darauf abzustellen, in welcher Höhe die Einnahmen des Geschäftsführers vertraglich allenfalls gekürzt werden könnten, sondern auch darauf, wie wahrscheinlich der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0054 E 23. April 2001 RS 6 Stammrechtssatz Unternehmerwagnis liegt vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit des Steuerpflichtigen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0054 E 23. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Wie der VwGH seit den Erkenntnissen vom 18. September 1996, 96/15/0121, VwSlg 7118 F/1996, und vom 20. November 1996, 96/15/0094, VwSlg 7143 F/19... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. A.P. ist ihr einziger Gesellschafter und auch ihr Geschäftsführer. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers der Jahre 1995 bis 1997 Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt: Die Beschwerdeführerin habe in Beantwortung eines umfangreichen Fragenkataloges mitgeteilt, dass ihr Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/14/0075 E 29. Mai 2001
2001/14/0078 E 29. Mai 2001
Rechtssatz: Die Arbeitsleistung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses entspricht grundsätzlich - im Gegensatz z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/14/0075 E 29. Mai 2001
2001/14/0078 E 29. Mai 2001
Rechtssatz: Einkünfte iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 hängen nicht davon ab, ob ein Arbeitsverhältnis im Sinne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/14/0075 E 29. Mai 2001
2001/14/0078 E 29. Mai 2001
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Geschäftsführers, durch "Nichttätigwerden" einen geschäftlichen Misserfolg der Ges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/14/0075 E 29. Mai 2001
2001/14/0078 E 29. Mai 2001
Rechtssatz: Sozialversicherungsbeiträge stehen in einer bestimmten Relation zu den Einnahmen un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/14/0075 E 29. Mai 2001
2001/14/0078 E 29. Mai 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0164 E 15. Septembe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/14/0075 E 29. Mai 2001
2001/14/0078 E 29. Mai 2001
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses wird dann anzunehmen sein, wenn der Erfolg der Tätigkeit und ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/14/0075 E 29. Mai 2001
2001/14/0078 E 29. Mai 2001
Rechtssatz: Der Ersatz von Reisekosten bei Dienstreisen über 25 km bzw bei Benutzung eines betriebsfremden PKW spr... mehr lesen...
Die Brüder Jo R und Ja R sind zu je 50% an der beschwerdeführenden GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Anlässlich einer für den Zeitraum von Jänner 1994 bis September 1998 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin von den Bezügen der beiden Geschäftsführer weder Dienstgeberbeitrag noch Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag entrichtet hatte. Gegen den Bescheid, mit dem das Finanzamt diese Abgaben vorschrieb, berief die Beschwerdeführerin. Jo ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 stellt nicht darauf ab, welchem Vertragstyp das Zivilrecht das konkrete Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers zuordnet. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer ist jenes Organ der Gesellschaft, welchem die Vertretung und Geschäftsführung obliegt. Unabhängig davon, ob ein Geschäftsführer an der GmbH beteiligt ist oder nicht, obliegt im daher die Leitungsfu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Bei unter § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 fallenden Personen liegt ein Arbeitsverhältnis iSd Arbeits- und Sozialrechts häufig nicht vor (Hinweis E vom 25. November 1999, 99/15/0188; E 30. November 1999, 99/14/0264; E ... mehr lesen...
Bei der im April 2000 abgeschlossenen Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis zum 31. Dezember 1998 traf der Prüfer die Feststellung, der mit 100% am Stammkapital der beschwerdeführenden GmbH beteiligte Geschäftsführer KM sei im Prüfungszeitraum durchgehend als deren Geschäftsführer tätig gewesen und habe dafür eine in monatlich gleichbleibenden Beträgen ausbezahlte Entlohnung erhalten. Aufgrund dieser Feststellungen schrieb das Finanzamt Dienstgeberbeitrag in Höhe ... mehr lesen...
Nach einer Lohnsteuerprüfung setzte das Finanzamt gegenüber der beschwerdeführenden GmbH Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt 48.333 S und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt 4.941 S für die monatlichen Bezüge ihres zu 100 % am Stammkapital beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers hinsichtlich des Zeitraumes vom 1. Jänner 1994 bis zum 31. Dezember 1997 fest. Die Beschwerdeführerin berief gegen die Abgabenvorschreibung. Im Berufungsverfahren gab sie auf Anfrage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Zusätzlich gewährte Erfolgsprämien sind auch bei klassischen Dienstverhältnissen leitender Angestellter nicht ungewöhnlich (Hinweis E vom 27. Februar 1999, 99/14/0136, und vom 30. November 1999, 99/14/0270). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Eine nachträgliche Vergütung kann als Erfolgsprämie angesehen werden, wie sie auch bei Arbeitsverhältnissen vorkommt (Hinweis E 18. Februar 1999, 97/15/0175; E 27. Februar 1999, 99/14/0136; E 30. November 1999, 99/14/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Soweit das völlig allgemein gehaltene Vorbringen der Abgabepflichtigen zum Risiko in der EDV-Branche als auf die künftige Entwicklungen des Betriebserfolges der Abgabepflichtigen bezogen zu verstehen ist, lässt sich d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige auf Dauer einen Teil des rechtlichen bzw wirtschaftlichen Organismus bildet und seine Tätigkeit im Interesse d... mehr lesen...